Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Neubau Elisabethmarkt LV 302 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muenchen.de/ekomm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pm-5.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Neubau Elisabethmarkt LV 302 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Neubau Elisabethmarkt:
Offenes Verfahren für die Errichtung eines neuen Dauermarktes mit 10 Marktgebäuden mit insgesamt 22 Verkaufseinheiten,
als erdgeschossige (eingeschossige) Bebauung.
LV 302 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen:
Aufgrund der innerstädtischen Lage, der beengten Baustellenverhältnisse, der benachbarten Baustelle, den umliegenden Schulen und dem schützenswerten Baumbestand ist eine genaue Planung der Bauabläufe und Materialdispositionen unabdingbar.
Gefahrmelde- und Alarmanlagen:
Die Tiefgarage wird durch eine automatische Brandmeldeanlage überwacht. An den Ausgängen werden zusätzlich Handdruckknopfmelder montiert. Für die Überwachung wird eine Unterzentrale im 1. Untergeschoss installiert. Diese wir auf die Hauptzentrale der Stadtsparkasse aufgeschaltet, die die Erstanlaufstelle für die Feuerwehr ist.
Die Ausführung der Brandmeldeanlage erfolgt nach Vorgaben der DIN 14675-1, DIN VDE 0833 1 – 3, der AMEV BMA, der zum aktuell gültigen Leitungsanlagenrichtlinie sowie den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr München.
Für Anzahl und Position der Handfeuermelder werden die Mindestanforderungen der AMEV 2019 für Brandmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden herangezogen. Dabei gilt es einerseits „Fehlalarme durch Vandalismus“ zu vermeiden und andererseits die Früherkennung von Brand an die externe Stelle (Feuerwehr München) zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen der Stadtsparkasse München und den Münchner Markhallen wird das eingeschränkte Nutzungsrecht der Feuerwehrinformationszentrale geregelt.
Für einen gesicherten Betrieb und Einhaltung sämtlicher Gewährleistungsansprüche an die Errichterfirmen und den Hersteller wird ein einheitliches Fabrikat für die Brandmeldetechnik verwendet.
Bei der Vernetzung von Brandmeldeanlagen werden zwei „überwachte“ Übertragungswege gefordert. Dabei werden die herstellerspezifischen Mindestanforderungen ebenso berücksichtigt wie die Eigenschaften und Bedingungen zur Leitungsverlegung. Ab dem Übergang in der Tiefgarage werden dabei Leitungsverlegewege die im Eigentum der Stadtsparkasse München sind mit genutzt.
Im Punkt 12.2 der DIN 14675-1 (Stand 2020-01) sind die Vernetzung von Brandmeldezentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmeldezentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt geregelt.
Diese Regelungen werden auch für die Vernetzung der Brandmeldezentrale der Stadtsparkasse München mit der Unterzentrale der Münchner Markthallen herangezogen um die Systemeigenschaften und Funktionen von:
• Systemeigenen Vernetzung • Zusammenschaltung von Brandmeldezentralen • Alarmübertragung • Steuerungen und Anzeigen am FBF (Feuerwehrbedienfeld) • Feuerwehr Bedienfeld – Erweiterung durch eine Schnittstelle • Übertragung des Störungs-, und Abschaltzustands • Anzeigen für die Feuerwehr • Leitungsverlegung • Begrenzungen des Ausbaus (nach DIN VDE 0833-2 • Abnahme (Gemeinsame Funktionsprüfung) Hierzu findet ein Austausch aller notwendindigen Planungsunterlagen mit dem Elektroprojektanten der Stadtsparkasse München statt. Ziel ist es einen weitestgehend redundanten Systemaufbau der Brandmeldetechnik herzustellen um einen „unabhängigen“ Wartungs-, und Instandsetzungsbetrieb zu ermöglichen.
Deshalb wird in der BMZ Unterzentrale zumindest ein weiteres FAT (Feuerwehranzeigetableau) berücksichtigt.
Gemäß Infoblatt der Stadt München wird in der Feuerwehrinformationszentrale ein Brandmelde-,
Entrauchungstableau installiert.
Da es sich um einen Entrauchungsbetrieb der über zwei Rauchabschnitte mit je vier Ventilatoren handelt, wird zur Erhöhung der Übersichtlichkeit für die Feuerwehr,
ein Übersichtstableau mit Darstellung der Grundrisse der Tiefgaragengeschosse verwendet.
zwischen Arcisstraße und Nordendstraße Elisabethplatz, 80796 München
Neubau Elisabethmarkt LV 302 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen - offenes Verfahren 1.Baumaßnahme 1.1 Errichtung eines neuen Dauermarktes mit 10 Marktgebäuden mit insgesamt 22 Verkaufseinheiten, als eingeschossige überirdische Bebauung sowie einer zweigeschossige Tiefgarage.
2 Gebäudenutzung 2.1 Gebäudenutzung Erdgeschoss:
Marktgebäude mit Verkaufsständen, sowie Müllräume,
Lagerräume und Sanitäranlagen.
2.2 Gebäudenutzung 1. Untergeschoss Im 1. Untergeschoss befinden sich den Verkaufsständen zugehörige Fahrzeugstellplätze der Händler und Lagerräume der Händler, sowie Sanitärräume und Technikräume für die Marktstände.
2.3 Gebäudenutzung 2. Untergeschoss:
Im 2. Untergeschoss befindet sich eine P+R-Parkgarage für Anwohner sowie Technikräume. Auch die Sprinklerzentrale ist im 2. Untergeschoss angeordnet.
3 Angaben zur Baustelle 3.1 Lage der Baustelle Elisabethplatz, 80796 München, Flurstück Nr. 4556/24,
4556/27, 4556/28.
Die Baumaßnahme befindet sich im Münchner Stadtteil Schwabing-West. Der Standort grenzt nördlich an die Grünfläche des Elisabethplatzes, östlich an die Nordendstraße, südlich an das ehemaligen Grundstück der Stadtwerke München (Flurnummer 4552) und westlich an die Arcisstraße an. Der nördliche Rand des Baugrundstücks wird durch einen schützenswerten Baumbestand begrenzt. Der südliche Rand des Baugrundstücks wird durch einen Neubau der Stadtsparkasse München begrenzt.
3.2) Zufahrt zur Baustelle Die Anfahrt zur Baumaßnahme und die Materialbedienung der Baustelle erfolgt im Wesentlichen über die Nordendstraße.
3.3) Zugänglichkeit Gebäude Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens Die erdgeschossigen Holzbauten sind nur von außen über einfach Holztreppen zugänglich. Alle Türen sind 1,30 x 2,40 m. Die Raumhöhen betragen ca. 3,00 m.
Die Untergeschosse sind über die Treppenhäuser (1.20 m Durchgang, Türen 1,01 x 2,13 m) zugänglich. Außerdem über die Tiefgarage mit entsprechenden PKWs und Transportgeräten. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Einfahrt der Stadtsparkasse, die Wegstrecke bis in die Technikbereiche beträgt ca. 100 m, der entsprechende Aufwand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Von der Garage über die Flure zu den Technikräumen sind die Türen 1,51 x 2,13 m.
4 Gebäudekonstruktion 4.1 Konstruktion Marktgebäude 1, 3, 4 und 6 bis 10 Wand- und Deckenbauteile in Massivholzkonstruktion aus Brettschichtholz- und aus Brettsperrholzelementen.
Walmdach mit ca. 7° Dachneigung.
Dachtragwerk, als hinterlüfteter Dachstuhl mit Pfetten und Dachsparren aus Vollholz.
Dachschalung aus OSB Holzfaserwerkstoffplatten mit Dachabdichtungslage für eine extensive Dachbegrünung.
Außenwände mit gedämmter und hinterlüfteter Holzfassade aus Holzlattung.
4.2 Konstruktion Marktgebäude 2 und 5 (Erschließungsgebäude) Wandbauteile aus Stahlbeton und in Massivholzkonstruktion aus Brettschichtholz- und aus Brettsperrholzelementen.
Deckenbauteile aus Stahlbeton und in Massivholzkonstruktion aus Brettschichtholz- und aus Brettsperrholzelementen.
Flachdach mit Gefälledämmung und Abdichtungslagen, als begehbare Dachterrassen, stellenweise mit intensiver Begrünung und Pflanzbeeten.
Außenwände mit gedämmter und hinterlüfteter Fassadenbekleidung.
Fassadenbekleidung als Holzfassade aus Holzlattung.
Fassadenbekleidung aus Metallelementen.
4.3 Konstruktion, 1. Untergeschoss Tragende Wände und Decken in Massivbauweise in Stahlbeton, teilweise unterseitig gedämmt.
Nichttragende Wände in Mauerwerk.
Lichte Raumhöhe bis 4,75 m 4.4 Konstruktion, 2. Untergeschoss Tragende Wände und Decken in Massivbauweise in Stahlbeton.
Lichte Raumhöhe bis 3,00 m;
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den folgenden ATV`s / VOB Teil C, neueste Fassung, zu erfolgen:
- DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder
Art.
- DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und
Informationstechnische Anlagen - DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und
Erdungsanlagen - DIN 18386 Gebäudeautomation
Des Weiteren sind alle mitgeltenden DIN-Vorschriften einzuhalten, die in den vorgenannten ATV´s aufgeführt sind. Überdies sind alle anerkannten Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.
Die verarbeiteten Materialien müssen den Forderungen der jeweiligen Stoffnorm, Einbauvorschriften bzw.
Prüfzeugnissen entsprechen.
Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen verstehen sich als vollständig gelieferte,
montierte, einregulierte und in Betrieb genommene Anlagenteile. Inbetriebnahmen von Anlagenteilen durch Werkskundendienste müssen somit in den jeweiligen Einheitspreisen enthalten sein.
Die erforderlichen Aussparungen werden größtenteils bauseits erstellt und nach der Montage verschlossen.
Gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Aussparungen,
Schlitze oder Kernbohrungen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Vor der Ausführung zusätzlicher Aussparungen oder Kernbohrungen sind diese mit einer Planausschnittskopie über die Bauüberwachung beim Statiker zur Genehmigung einzureichen.
Für die Befestigung von Anlagenteilen und Rohrleitungen sind in der Leistungsbeschreibung entsprechende Positionen vorgesehen. Vor der Ausführung dieser Leistungen hat der Auftragnehmer mit der Bauüberwachung und den anderen am Bau beteiligten Firmen Rücksprache bezüglich der gemeinsamen Nutzung derartiger Konstruktionen zu nehmen. Im Zuge der gemäß 3.1.5 ATV DIN 18382 vom Auftraggeber zu erbringenden Angaben ist die genaue Trassenführung und Geräteaufstellung vor Montagebeginn mit der Bauüberwachung und den anderen am Bau beteiligten Firmen abzustimmen.
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuche hat der Auftragnehmer selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen und Behörden vorzunehmen. Die Bauüberwachung ist davon zu unterrichten.
Alle Aggregate und Anlagenteile sind mit den entsprechenden potentialfreien Kontakten zur Weiterverarbeitung von Störmeldungen zu liefern. Alle elektrischen Anklemmarbeiten an den vom Auftragnehmer gelieferten und montierten Bauteilen und Feldgeräten sind vom Auftragnehmer auszuführen. Diese Leistung umfasst Kabel kürzen, abisolieren, einführen zugentlastet befestigen, anklemmen und in Betrieb setzen. Die Verlegung der Kabel erfolgt bauseits.
Zur Verfügung gestellte Unterlagen:
Alle für die Ausführung erforderlichen Pläne und Unterlagen werden ausschließlich in digitaler Form übergeben.
Gefahrmelde- und Alarmanlagen:
Die Tiefgarage wird durch eine automatische Brandmeldeanlage überwacht. An den Ausgängen werden zusätzlich Handdruckknopfmelder montiert. Für die Überwachung wird eine Unterzentrale im 1. Untergeschoss installiert. Diese wir auf die Hauptzentrale der Stadtsparkasse aufgeschaltet, die die Erstanlaufstelle für die Feuerwehr ist.
Die Ausführung der Brandmeldeanlage erfolgt nach Vorgaben der DIN 14675-1, DIN VDE 0833 1 – 3, der AMEV BMA, der zum aktuell gültigen Leitungsanlagenrichtlinie sowie den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr München.
Für Anzahl und Position der Handfeuermelder werden die Mindestanforderungen der AMEV 2019 für Brandmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden herangezogen. Dabei gilt es einerseits „Fehlalarme durch Vandalismus“ zu vermeiden und andererseits die Früherkennung von Brand an die externe Stelle (Feuerwehr München) zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen der Stadtsparkasse München und den Münchner Markhallen wird das eingeschränkte Nutzungsrecht der Feuerwehrinformationszentrale geregelt.
Für einen gesicherten Betrieb und Einhaltung sämtlicher Gewährleistungsansprüche an die Errichterfirmen und den Hersteller wird ein einheitliches Fabrikat für die Brandmeldetechnik verwendet.
Bei der Vernetzung von Brandmeldeanlagen werden zwei „überwachte“ Übertragungswege gefordert. Dabei werden die herstellerspezifischen Mindestanforderungen ebenso berücksichtigt wie die Eigenschaften und Bedingungen zur Leitungsverlegung. Ab dem Übergang in der Tiefgarage werden dabei Leitungsverlegewege die im Eigentum der Stadtsparkasse München sind mit genutzt.
Im Punkt 12.2 der DIN 14675-1 (Stand 2020-01) sind die Vernetzung von Brandmeldezentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmeldezentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt geregelt.
Diese Regelungen werden auch für die Vernetzung der Brandmeldezentrale der Stadtsparkasse München mit der Unterzentrale der Münchner Markthallen herangezogen um die Systemeigenschaften und Funktionen von:
• Systemeigenen Vernetzung • Zusammenschaltung von Brandmeldezentralen • Alarmübertragung • Steuerungen und Anzeigen am FBF (Feuerwehrbedienfeld) • Feuerwehr Bedienfeld – Erweiterung durch eine Schnittstelle • Übertragung des Störungs-, und Abschaltzustands • Anzeigen für die Feuerwehr • Leitungsverlegung • Begrenzungen des Ausbaus (nach DIN VDE 0833-2 • Abnahme (Gemeinsame Funktionsprüfung) Hierzu findet ein Austausch aller notwendindigen Planungsunterlagen mit dem Elektroprojektanten der Stadtsparkasse München statt. Ziel ist es einen weitestgehend redundanten Systemaufbau der Brandmeldetechnik herzustellen um einen „unabhängigen“ Wartungs-, und Instandsetzungsbetrieb zu ermöglichen.
Deshalb wird in der BMZ Unterzentrale zumindest ein weiteres FAT (Feuerwehranzeigetableau) berücksichtigt.
Gemäß Infoblatt der Stadt München wird in der Feuerwehrinformationszentrale ein Brandmelde-,
Entrauchungstableau installiert.
Da es sich um einen Entrauchungsbetrieb der über zwei Rauchabschnitte mit je vier Ventilatoren handelt, wird zur Erhöhung der Übersichtlichkeit für die Feuerwehr,
ein Übersichtstableau mit Darstellung der Grundrisse der Tiefgaragengeschosse verwendet.
Die Ein- und Ausgangsbausteine zur Steuerung-, und Anzeige der Entrauchungsfunktionen sind dabei Bestandteil der Brandmeldeanlage. Hierzu werden universelle Ein-/Ausgangsbaugruppen des Herstellers „HEKATRON“ in ein auf Putz Gehäuse montiert und über eine gesicherte Leitungsverbindung mit der Unterzentrale der Brandmeldeanlage Münchner Markthallen verbunden. (Für weitere Infos siehe "Leistungsverzeichnis")
Verlängerte Bauzeit. Verlängerung der Gesamtmaßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 ist auszufüllen oder PQ-Nummer anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise und Erklärungen zum Formblatt 124 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der VOB /A vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Formblatt 124 ist auszufüllen oder PQ-Nummer anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise und Erklärungen zum Formblatt 124 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der VOB /A vorzulegen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Formblatt 124 ist auszufüllen oder PQ-Nummer anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise und Erklärungen zum Formblatt 124 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der VOB /A vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das Angebotsschreiben bedarf unbedingt einer Unterschrift.
Überprüfen Sie sorgfältig, ob das von Ihnen erstellte Angebot alle geforderten Erklärungen/Nachweise und Angaben enthält.
Legen Sie dem Angebot nicht Ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei und ändern Sie auch keine vorgegebenen Angaben innerhalb der Ausschreibungsunterlagen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto übersteigt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. aktueller Fassung der VOB; Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und für die Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs.1 Nr. 3 und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Kalendertage.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den Bietern wird empfohlen sich auf der e-Vergabeplattform zu registrieren um automatisch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder am Verfahren informiert zu werden. Ohne Registrierung muss der Bieter eigenverantwortlich 6 Kalendertage vor Submissionszeitpunkt überprüfen ob Änderungsmeldungen in den Vergabeunterlagen hinzugekommen sind.
Auf Bieterfragen die innerhalb von 8 Kalendertagen (bzw. 192 h) vor Submissionszeitpunkt eingehen können keine Antworten mehr erteilt werden. Zuvor eingegangene etwaige Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Submissionszeitpunkt beantwortet. Beachten Sie etwaige Änderungsmeldungen in den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform auf elektronischem Wege. Bitte beachten Sie dabei, dass die Benachrichtigungen des Vergabeportals auch in Ihrem Spam-/Junk-/Bulk-Mail-Ordner zu finden sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland