Upgrade Personalbewirtschaftungsprogramm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaufbeuren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade Personalbewirtschaftungsprogramm
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms LOGA auf die P&I LogaAll-in Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms LOGA auf die P&I LogaAll-in Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Stadt Kaufbeuren stellte in einer Markterkundung fest, dass im Markt nur ein Hersteller eine umfassende integrierte Lösung für das Personalwesen anbietet, nämlich das Produkt LogaAll-in der Firma P&I Personal & Informatik AG. Die anderen Produkte umfassen nicht alle geforderten Funktionalitäten (zum Beispiel: Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst und das Bayerische Reisekostenrecht). Die entsprechenden urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte für die Installation und den Betrieb der Software P&I LogaAll-in kann nur der Hersteller, die P&I Personal & Informatik AG, einräumen. Andere Anbieter müssen unterschiedliche Produkten ggf. unterschiedlicher Hersteller kombinieren und Schnittstellen zwischen diesen autonomen Systemen erstellen, um ein alle Funktionalitäten umfassendes Angebot abzugeben. Durch den Einsatz von P&I LogaAll-in werden die Schnittstellen von derzeit 7 auf 2 reduziert. Der Erfolg eines solchen Projekts ist aufgrund der unterschiedlichen zugrundeliegenden Programme unsicher, insbesondere ob und wann überhaupt eine Interoperabilität oder gar die Integration der einzelnen Systeme technisch reibungslos erzielt werden kann. Vorgenannte Risiken sind erheblich. Sie umfassen Fehlfunktionen, Kompatibilitätsprobleme und höheren Zeit- und Kostenaufwand sowie erhebliche und nicht vorhersehbare Sicherheitsrisiken bei der Verarbeitung von persönlich sensiblen Daten, wie es Personaldaten sind. Die Anforderung einer integrierten Personalwesen-Fachanwendung für alle Bereiche stellt auch keine künstliche, diskriminierende Verengung des Marktes dar; erheblicher Vorteil ist eben das Fehlen von Schnittstellen, trotz der Vielzahl der einzelnen Funktionalitäten. Sämtliche Module nutzen die gleiche Datenbasis. Für die Stadt Kaufbeuren und die bereits bestehenden Mandanten der Kunden die bisher das Produkt P&I LOGA® nutzen, entfällt bei einem Upgrade auf P&I LogaAll-in eine Datenmigration. Dies ist nicht nur kostengünstiger, sondern eliminiert auch die Gefahr eines Datenverlusts. Des Weiteren entlastet die Einführung der integrierten Lösung von P&I LogaAll-in das Personal der Stadt Kaufbeuren, welches bei der Schulung nur die hinterlegte Logik einer einheitlichen Software erlernen muss.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Upgrade Personalbewirtschaftungsprogramm
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind."
Ort: München
Land: Deutschland