Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 149-341182
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht Bayern
Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht Bayern
VI. Bereitschaftspolizeiabteilung Dachau
Servicestelle FEM, Bekleidung/Logistik
John-F.-Kennedy-Platz 1, Geb. 9231
85221 Dachau
Verbindliche Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit:
2.164 Jacken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht Bayern
Ort: Hohenstein-Ernstthal
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VI. Bereitschaftspolizeiabteilung Dachau
Servicestelle FEM, Bekleidung/Logistik
John-F.-Kennedy-Platz 1, Geb. 9231
85221 Dachau
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige derSicherheitswacht Bayern.
Verbindliche Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit:
2.164 Jacken.
Ort: Hohenstein-Ernstthal
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Änderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB auf neuen Gesamtauftragswert von 762.821,76 €. Bisher war eine Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB erfolgt.
Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die nicht vorhergesehen werden konnten. Der erheblich und stetig gewachsene Nutzerkreis war zum Zeitpunkt der Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung nicht vorhersehbar. Der urspr. Auftrag diente der Deckung neu entstandener Bedarfe eines neu eingeführten Bekleidungskonzepts. Zum Zeitpunkt der Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung war die Anzahl der zusätzlichen hinzukommenden Nutzer nicht bekannt.Eine Prognose möglicherweise hinzutretender Bedarfe war auch mangels Option des Rückgriffs auf bestehende Abrufdaten in der Vergangenheit nicht möglich. Es gab keine belastbaren Daten, da es sich um ein neu eingeführtes Bekleidungskonzept handelte. Die zur Abfederung bestehender Ungewissheiten eingeplante Reserven für potenzielle Zusatzbedarfe aufgrund zum damaligen Zeitpunkt belastbarer Daten sind unzureichend. Anderweitige Gestaltungsoptionen waren zum Vertragsgestaltungszeitpunkt nicht zielführend.