Ersatzneubau Müllabfuhrbetrieb Raubling
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.LRA-ROSENHEIM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Müllabfuhrbetrieb Raubling
Zu erbringen ist die Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34, Teilleistungen LPH 1 und 2, LPH 3-9 komplett sowie Besondere Leistungen für den etappenweisen Ersatzneubau des kreiseigenen Müllabfuhrbetriebes in Raubling.
Raubling bei Rosenheim
Der Landkreis Rosenheim plant Ersatzneubauten am Standort Raubling für den kreiseigenen Müllabfuhrbetrieb.
Das Vorhaben besteht aus:
- der Erweiterung des vorhandenen Sozialgebäudes (Umkleiden, Duschen, Kleiderlager) für ca. 75 Mitarbeiter
- Neubauflächen für Aufenthalts- und Schulungsräume und einen Mehrzweckraum
- Büroräume und Umkleidebereich mit schwarz-weiß-Trennung für ca. 10 Mitarbeiter
- Hausmeisterwohnung
- LKW- Reparaturwerkstatt mit 4 Reparaturplätzen
- Schlosserwerkstatt für Fahrzeug- und Containerinstandsetzung
- Ersatzteillager ca. 150 m²
- LKW-Waschhalle
- LKW-Abstellhallen
- Lagerflächen mit Überdachung
- PKW-Stellplätze
Die Gebäude sollen etappenweise errichtet werden und sind in die bestehende Anlage bei laufendem Betrieb zu integrieren. Die vorhandene LKW-Waage und die Tankstelle sind zu integrieren. Der Müllabfuhrbetrieb schließt an ein Problemmüll-Zwischenlager an.
Im Zuge der Planung ist zu untersuchen, ob eine zweite Brücke über den Tännelbach erforderlich ist. Es liegen Voruntersuchungen, ein grober Vorentwurf sowie planungs- und umweltrechtliche Genehmigungen vor. (Genehmigter Bebauungsplan, Lärmschutzgutachten, Bodengutachten, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung).
Für die Gebäude ist derzeit eine Holzbauweisen vorgesehen.
Die Fachingeneursleistungen werden in eigenen Vergabeverfahren je Fachplanung vergeben werden.
Die Baumaßnahmen sollen nach jetzigem Zeitplan Ende 2025 fertiggestellt sein.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
— eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt,
— die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 8 von 100 Punkten 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Durchschnittliche Anzahl an Architekten/Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Gewichtung 8 von 100 Punkten c) Referenzen, Gewichtung 84 von 10 Punkten, Mindestanforderungen an die Referenzen: Erfahrung in der Objektplanung mind. LPH 3-8 gem. § 34 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2015 bei baulich fertiggestellten Gebäuden, die in weiten Bereichen arbeitsstättenrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Teilleistungen Leistungsphasen 1 und 2 sowie Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 4 HOAI Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI — Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnameantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen Vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
11. Formblatt „Russland-Sanktionen“
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
— Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
— Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
1) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Architekten / Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude in mind. LPH 3-8 gem § 34 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 1.1.2015 bei baulich fertiggestellten Gebäuden, die in weiten Bereichen arbeitsstättenrechtlichen Vorschriften unterliegen, 2 Referenzprojekte mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
— namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
— Baubeginn, Monat und Jahr,
— Fertigstellung, Monat und Jahr,
— Arbeitsstättenrechtliche Vorschriften, die bei der Planung anzuwenden waren — Auftraggeber ob gem. GWB § 99,
— selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. § 34 HOAI.
Gewertet werden:
— LPH 6-8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C,
— Honorarzone für das Gebäude,
— Bruttokosten KG 300 + 400, nutzerspezifische Ausstattung in KG 490 gem. DIN 276 — Realisierung im Bereich eines laufenden Betriebs — enge funktionale Verbindungen zu einem Liefer- oder Lkw-Verkehr,
— Bauabschnitte,
— aufgehendes, vertikales Tragwerk als Holzbau,
— Gebäude mit Aufenthaltsraum für mind. 25 Personen,
— Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren,
dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A 4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bau Kammergesetz Bayern, Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern:
— Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
— Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Sonstiges:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland