UHD-Live-Aufzeichnung und -Übertragung zur Festspielzeit 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bf-medien.de/
Abschnitt II: Gegenstand
UHD-Live-Aufzeichnung und -Übertragung zur Festspielzeit 2022
Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Live Aufzeichnung und -Übertragung in Bild und Ton der Produktionen "Das Rheingold", "Die Walküre", "Siegfried" und "Götterdämmerung" vom 30.07.2022 bis 05.08.2022 an dem Standort der Bayreuther Festspiele in Bayreuth beauftragt werden.
Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Live Aufzeichnung und -Übertragung in Bild und Ton der Produktionen "Das Rheingold", "Die Walküre", "Siegfried" und "Götterdämmerung" vom 30.07.2022 bis 05.08.2022 an dem Standort der Bayreuther Festspiele in Bayreuth beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Mindestens drei vergleichbare Referenzen über getätigte Aufträge in Art und Umfang dieser Ausschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.