Rahmenvertrag über Zeitarbeitseinsätze im Landratsamt München Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-241991
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Zeitarbeitseinsätze im Landratsamt München
Mit maximal drei Auftragnehmern sollen Zeitarbeitskräfte zur Unterstützung bei Personalengpässen im Landratsamt München eingesetzt werden. Um eine funktionsfähige Verwaltung und die Bereitstellung von Dienstleistungen auch bei Belastungsspitzen zu gewährleisten, nimmt das Landratsamt München von der Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Gebrauch. Zeitarbeitseinsätze erfolgen in der Regel im kaufmännischen Bereich mit typischen Aufgabenfeldern der Büroorganisation und allgemeinen Verwaltungs- und Assistenzaufgaben. Regelmäßig sind weitergehende Rechtskenntnisse erforderlich, um einfache bis mittelschwere Aufgaben nach knapper Einweisung zu übernehmen. Ein Grundverständnis für rechtliche Zusammenhänge und dem Arbeiten mit gesetzlichen Vorschriften ist daher in jedem Fall konkrete Anforderung. In Ausnahmefällen können auch Aufgaben anderer (z.B. sozialpädagogischer oder
technischer) Tätigkeiten angefragt werden.
Landkreis München
Zur Unterstützung bei Personalengpässen sollen im Landratsamt München Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag maximal 1 mal um 1 Jahr zu verlängern, wenn der Auftraggeber die Wahrung der Optionen spätestens drei Monate vor Ende eines Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Zeitarbeitskräfte im Landratsamt München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschrift, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de