Geothermie Michaelibad, Wärmestation - Anlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KWE-210721-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermie Michaelibad, Wärmestation - Anlagenplanung
Geothermie Michaelibad, Wärmestation - Anlagenplanung
München
Um den Ausbau der erneuerbaren Fernwärmeversorgung im Münchner Osten zu fördern, plant der AG am Standort des Michaelibads ein Geothermie-Heizwerk. Dieses Heizwerk mit einer voraussichtlichen Leistung von 66 – 130 MW_th besteht zum einen aus einer Geothermieanlage, die 6-8 Tiefengeothermiebohrungen (45 – 107
MWth) umfasst. Zum anderen beinhaltet es ein Großwärmepumpensystem mit einer Leistung von 21-30 MW_th bestehend, mit dem durch weitere Unterkühlung des Thermalwassers zusätzliche Fernwärme erzeugt werden soll.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die verfahrens-, elektro- und leittechnische Anlagenplanung des gesamten Heizwerks innerhalb eines vom AG geplanten Wärmestationsgebäude. Zusätzlich umfasst die Leistung auch die verfahrens-, elektro- und leittechnische Planung der unterirdisch zu verlegenden Thermalwassertrasse von den Brunnenköpfen zum Wärmestationsgebäude.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben und bestehen aus mehreren Stufen. Diese umfassen u.a. die Planungsphasen Pre-Basic und Basic Engineering, die Vergabe der Ausführungsleistungen sowie die Überwachung und Begleitung dieser Ausführungsfirmen während des Detail Engineerings und der Bauphase. Der Zeitraum der Leistungserbringung ist von 2022 bis 2029 geplant, in dessen Rahmen das Pre-Basic und Basic-Engineering von 2022 bis 2023 und der Beginn der Bautätigkeiten für das Jahr 2026 geplant ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geothermie Michaelibad, Wärmestation - Anlagenplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).