Corona-Teststrecke Roth Referenznummer der Bekanntmachung: 21-60-04-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona-Teststrecke Roth
Errichtung, Organisation und Betrieb der Corona-Teststrecke in Roth 15.01.2022 bis 31.03.2022 mit Optionsverlängerung 30.06.2022
Optionsverlängerung bis 30.06.2022 in Anspruch genommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Corona-Teststrecke Roth
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Betriebs des Corona-Testzentrums
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Verlängerung des Betriebs des Testzentrums bis 07.08.2022
Aktuell besteht der Vertrag vom 10.01.2022 (Zeitraum 15.01.2022-31.03.2022) mit der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption lt. Vertrag vom 03.03.2022 (Zeitraum 01.04.2022-30.06.2022). Aufgrund der kurzfristigen Mitteilung des Staatsministeriums ist es faktisch schwer möglich ein förmliches Vergabeverfahren mit Einhaltung der Regelabgabefristen von 30 KT zzgl. Wartefrist TED (2 KT) und Zuschlagsfrist (10 KT) durchzuführen, da auch bei Inanspruchnahme sämtlicher coronabedingter Fristverkürzungen auch noch ein möglicher Wechsel des Auftragnehmers in Betracht gezogen werde muss.
Begründung Verlängerung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB:
Vom Auftraggeber vertretbare Änderungen liegen hier nicht vor, da erstmalig mit IMS/GMS vom 15.06.2022 die Verlängerung auf den 15.10.2022 mitgeteilt wurde. Das vorherige IMS vom 25.11.2021 gab lediglich eine optionale Verlängerung bis 30.06.2022 vor. Diese Verlängerung wurde mit IMS vom 23.12.2021 (mit Verweis auf den Beschluss des Ministerrats vom 21.12.2021) mitgeteilt.
Zudem musste darauf vertraut werden, dass die TestV – welche die Grundlage der nationalen Teststrategie darstellt – gem. § 19 I TestV zum 30.06.2022 außer Kraft tritt. Ob und wie die TestV verlängert wird, wurde bis heute nicht verbindlich vom Bund kommuniziert
Die vorliegenden Umstände (Weiterbetrieb der Testzentren) machen eine Ausschreibung erforderlich.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert, da lediglich die Laufzeit verändert wird.