Vervollständigung Vertriebshintergrundsystem (VHGS) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-211209-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vervollständigung Vertriebshintergrundsystem (VHGS)
Einführung einer IT-Lösung zur Vervollständigung des Vertriebshintergrundsystems (VHGS)
Die Leistungen werden - sofern möglich - weitestgehend remote erbracht.
Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren die ganze Gesellschaft und damit auch die Mobilität stark beeinflusst. Neben in diesem Zuge entstehenden neuen Mobilitätsangeboten betrifft dies auch stark den Zugang zu diesen Angeboten. Bereits vor Jahren haben die SWM daher mit der Digitalisierung der Vertriebskanäle begonnen, eigene Apps entwickelt und mittels eigenentwickelter Komponenten auf Basis von SAP S/4 Hana wesentliche Hintergrundprozesse zunehmend durch die IT unterstützt („Vertriebshintergrundsystem“).
Seitdem hat sich gleichwohl der Markt und die Anforderungen an die Hintergrundsysteme einerseits und ebenso die IT-Strategie andererseits mit hoher Geschwindigkeit weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund wollen wir durch diese Ausschreibung prüfen, inwieweit im Rahmen der bestehenden Strategie eine Ergänzung der bestehenden Systemlandschaft durch am Markt verfügbare Produkte für die MVG fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ziel ist dabei, die bestehende Systemlandschaft (u.a. auf Basis von SAP S/4Hana) durch am Markt verfügbare Produkte zu ergänzen sowie veraltete Komponenten (insb. SAP R/3 mit PT120) durch am Markt verfügbare Produkte zu ersetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vervollständigung Vertriebshintergrundsystem (VHGS)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-211209-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).