Neue Pinakothek München / Gesamtsanierung / BE Schutzmaßnahmen BA1 Teil 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0435
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Pinakothek München / Gesamtsanierung / BE Schutzmaßnahmen BA1 Teil 2
3700 m2 lose verlegte Schutzabdeckung auf Parkett Natursteinböden, OSB, Malervlies, Folie
380 m Schutzbekleidung an Wänden, 8 Schutzabdeckungen auf Treppen und Schreinerverkleidungen auf Treppenbrüstungen.
München
3700 m2 lose verlegte Schutzabdeckung auf Parkett Natursteinböden, OSB, Malervlies, Folie
380 m Schutzbekleidung an Wänden, 8 Schutzabdeckungen auf Treppen und Schreinerverkleidungen auf Treppenbrüstungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neue Pinakothek München / Generalsanierung / BE Schutzmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]