Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Heizungs- und Sanitärarbeiten 3010 Referenznummer der Bekanntmachung: 06_94_3010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münsing
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muensing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Heizungs- und Sanitärarbeiten 3010
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Heizungs- und Sanitärarbeiten 3010
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Heizungs- und Sanitärarbeiten 310Heizungsarbeiten11 Stahlröhrenheizkörperca 1600 m² Fußbodenheizungca 1000 m Stahlrohrleitungen DN 15 bis DN 50Sanitärarbeitenca. 600 m Abwasserleitungen Guss DN 50 bis 250ca. 670 Trinkwasserleitungen Edelstahl DN 10 bis DN 40ca. 50 Sanitärobjekte mit Zubehör MASSNAHMENBEZOGENE BAUBESCHREIBUNG:Die Gemeinde Münsing beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte. Es soll Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung / Rathaus sowie einen in das Gebäude integrierten Bürgersaal bieten. Auch sollen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Stellplätze errichtet werden. Erschließung: Der Zugang zum Süden abfallenden Gebäude erfolgt über die E0 Ebene (Bürgerbüroebene) im Westen an der Straße "Am Labbach". Alle Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung und den Bürgersaal sind barrierefrei ausgelegt und erreichbar. Sowohl aus Ebene 1 wie aus Ebene 3 der Tiefgarage ist ein barrierefreier Zugang zum Haus gegeben. Entsprechend werden 2 Stellplätze für Behinderte ausgewiesen. Tiefgarage:Die Tiefgarage fällt mit dem Gebäude von Norden nach Süden ab und ist in 3 Ebenen aufgeteilt. Erreichbar ist sie über die Ein- und Ausfahrt, sowie zwei Treppen, die nach Außen führen. Vom Baukörper aus wird die erste Tiefgaragenebene über das 1. Untergeschoss erschlossen. Der Zugang zur zweiten und dritten Tiefgaragenebene bietet das 2.Untergeschoss. Mit einer Fläche von ca. 1437 qm bietet die Tiefgarage 50 Stellplätze, wovon 2 für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind. Des Weiteren befinden sich Fahrradstellplätze im nördlichen Abschnitt. Freiflächen: Oberirdisch befinden sich 20 Stellplätze, wovon zwei behindertengerecht sind.Der einladende Bürgerplatz vermittelt als Vorplatz zwischen den unterschiedlichen Richtungsbezügen und fungiert als attraktives Entrée für das Bürgerzentrum. Die Platzfläche ist an den Rändern mit Ausstattungselementen besetzt. Aufgrund der Tiefgarage sind Bäume an den Stellen situiert, an denen eine ausreichende Aufbauhöhe gewährleistet werden kann. Weitere Bäume werden außerhalb der Tiefgaragenkante gepflanzt. Als Verbindung zwischen der nördlichen und südlichen Platzfläche im Westen fungiert die Freitreppe, an welche die Veranstaltungsterrasse anschließt. Eine Feldhecke bildet zusätzlich den Raum und blendet den Blick auf die Stellplätze am Labbach aus. Gebäudekenndaten: Grundfläche Tiefgarage mit Versammlungsstätte: 4.339,14m²; Bruttorauminhalt gesamt: 18.008,5 cbm; Nutzfläche nach DIN 277: 2.063m².Weitere Beschreibung s. Verdingungsunterlagen (WBVBs).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
(5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).