Switche Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MBR000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Switche
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Einbauswitchen, Einbaunetzteilen sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vorkonfigurierte und beschriftete Einbauswitche, Einbaunetzteile (Netzgeräte für Micro-Switches) sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Switche
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da
er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge -
beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden
Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2
genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben
unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein
etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.