Architektenleistung Ayinger Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 294/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung Ayinger Straße
Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Wohnanlage mit Kindertagesstätte in der Ayinger Straße in München
Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI
Ayinger Straße 81739 München
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund in München im Stadtbezirk Ramersdorf insgesamt ca. 246 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von ca. 24.040 m² als Ersatz für derzeit 207 Bestandswohneinheiten (ca. 11.600 m² GF) zu errichten. Zusätzlich sollen eine Kindertageseinrichtung und eine Tiefgarage entstehen. Die bestehenden Wohngebäude werden abgebrochen.
Für den Neubau liegt ein gültiger Bauvorbescheid vor, der bei der Planung zwingend einzuhalten ist.
Folgende Nutzungen sollen untergebracht werden:
Wohnungsbau:
mit ca. 246 Wohneinheiten (ca. 24.040 Geschossfläche) in EOF (30%) und im freifinanzierten Mietwohnungsbau (70%) mit folgenden Anforderungen.
- Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand)
- Effizienzhaus 40 gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München
Kindertagesstätte:
bestehend aus 2 Krippen- und 2 Kita-Gruppen
ca. 860 m² Geschossfläche und ca. 740 m² Außenspielfläche
Tiefgarage:
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 126 Stellplätzen
Unterbringung von Mobilitätsbausteinen gem. Mobilitätskonzept
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 34 HOAI
(Leistungsbild Objektplanung Gebäude)
Stufe I: Leistungsphase 2 bis 5
optional LPH 1
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und abschnittsweise:
Stufe II: Leistungsphase 6 und 7 (ganz oder teilweise)
Stufe III: Leistungsphase 8
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
- Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Angabe der Beschäftigten gemäß §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das Büro des Bewerbers getrennt nach den ausgeschriebenen Umfang; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Dip. Ing., M.Eng., B.Eng., und Freiberufler der jeweiligen Fachrichtung, sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter);
- Name/Qualifikation und Berufserfahrung des/r Projektleiter/s welche/r die Leistung tatsächlich erbringt gemäß §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
- Referenzen gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht
- Bewerber hat mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Architekten sowie Beschäftigte und Freiberufler mit Diplom, Master- oder Bachelor-Abschluss der Fachrichtung Architektur. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis).
- Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz für einen Geschosswohnungsbau vorzulegen
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenz:
> Geschosswohnungsbau mit dauerhafter Wohnnutzung (Wohnen, Wohnheim etc.), Ausschluss von Hotels und Boarding Houses
> Neubau (Aufstockung und Dachausbau ausgeschlossen)
> Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
> mind. 80 Wohneinheiten je Referenz und
> mind. 7.300 m² GF auf max. 6 Baukörper verteilt (oberirdisch)
> Datum Baueingabe: Mai 2017 - Mai 2022
- Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz für ein Gebäude in Holz- bzw. Holzhybridbauweise vorzulegen.
Kriterien für die Vergleichbarkeit einer Referenz:
> Neubau (Gewerbe- und Industriebauten ausgeschlossen; Aufstockung und Dachausbau ausgeschlossen)
> Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
> Holzbau/Holzhybridbau, mind. 2 Geschosse
> mind. 2.000 m² GF
> Datum Baueingabe: Mai 2017 - Mai 2022
Wird eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Berufsbezeichnung ArchitekIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates.
Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 57 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRPW7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).