Dienstleistung Glas- u. Rahmenreinigung, Reinigung v. Sonnenschutzelementen f. das Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000040-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Glas- u. Rahmenreinigung, Reinigung v. Sonnenschutzelementen f. das Klinikum Nürnberg
Dienstleistung Glas- und Rahmenreinigung, Reinigung von Sonnenschutzelementen für die Objekte Klinikum Nürnberg – Standort Nord (Los 1) und – Standort Süd (Los 2)
Glas- und Rahmenreinigung - Klinikum Nürnberg Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 1) sind die Dienstleistungen Glas- und Rahmenreinigung, sowie die Reinigung von Sonnenschutzelementen für das Klinikum Nürnberg - Standort Nord in den ausgeschriebenen Zeitabständen nach den Grundsätzen des Gebäudereiniger-Handwerks.
Zusammenfassung der Glasflächen in qm: ca. 36.000
Zusammenfassung Sonnenschutzfläche (Jalousien) in qm: ca. 32.000
Reinigungshäufigkeit:
Die Arbeiten erfolgen nach terminlicher Vorgabe des Auftraggebers und innerhalb dessen Geschäftszeiten. Soweit die Glasreinigung 2x mal durchzuführen ist, ist die Reinigung im Abstand von 6 Monaten durchzuführen.
GLAS- UND RAHMENREINIGUNG:
Die Glas- und Rahmenreinigung umfasst grundsätzlich die Reinigung von Verglasungen sowie die Reinigung der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie Falzen und Blenden. Die Glasflächen, auch Glasdächer von außenliegenden Windfängen, werden mit einem geeigneten Reinigungsmittelzusatz bearbeitet (Ausnahme: Osmosevefahren, wenn geeignet). Die Kanten der Scheibe sind mit dem Leder abzustreichen, wobei auch die Ecken mit zu erfassen sind. Nach dem Ledern muss ggf. poliert werden. Das Einwaschen der Rahmen, Beschläge, Scharniere und Fensterfalze erfolgt mit entsprechenden Tüchern. Dem Wasser muss ein geeignetes Produkt beigemischt werden. Die Rahmenkomplettreinigung beinhaltet die Beseitigung von festhaftendem Schmutz sowie Nikotinablagerungen.
Zu reinigen sind:
• Glasflächen (auch Kunstglas, Sicherheitsglas, Doppel- und Verbundfenster) auf beiden Seiten bzw. -bei Doppelfenstern auf vier Seiten.
• Waben- und Glasbausteinflächen auf beiden Seiten.
• Dachverglasungen und Dachflächenfenster auf beiden Seiten.
• Glaswände auf beiden Seiten.
• Glastüren auf beiden Seiten.
• Windfänge beidseitig.
• Glas-Vordächer und Glas-Überdachungen beidseitig.
• Sonstige vorstehend bei den einzelnen Gebäuden aufgeführte Glasarten und Bestandteile.
• Fensterrahmen und Blenden von innen und außen bzw. bei Doppelfenstern auf vier Seiten.
• Fensterhölzer.
• Fensterbänke innen und außen durchgehend.
• Angrenzende horizontale und vertikale Verblendungen zwischen den Fenstern.
• Falze, Zargen.
• Beschläge.
• Tragende Elemente und Verkleidungen der Glas-Vordächer und Glas-Überdachungen einschl. Rahmen und Regenrinnen.
• Eloxalrahmen und -falze pflegen, innen und außen.
• Streifenfreies Nachledern aller Rahmenflächen und -teile.
• Verschmutzungen durch Vögel/Insekten sind ebenfalls zu entfernen.
Die Glas- und Rahmenreinigung soll schnellstmöglich an aufeinanderfolgenden Tagen ausgeführt werden und nicht länger als einen Arbeitstag pro angefangene 500 m² Glasfläche dauern. Die Glas- und Rahmenreinigung beinhaltet die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen. Alle Glasflächen, die nicht per Befahranlage erreicht werden können, sind soweit erforderlich mittels reinigungsunterstützenden Arbeitsmittel (z. B. Verlängerungsstangen, Leitern, spezielle Aufstiegsgeräte, Fenstergerüste, Scherenarbeitsbühnen, Hubsteiger) zu reinigen.
REINIGUNG VON SONNENSCHUTZELEMENTE:
Allseitige Reinigung der Jalousien und sonstigen Sonnenschutzelemente in den ausgeschriebenen Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels sowie Reinigung der Zugvorrichtungen, Verbindungsketten, Gewichte, Führungsschienen und Aufhängungen.
Die Reinigung der Sonnenschutzelemente beinhaltet die Beseitigung von Staub und festhaftendem Schmutz. Zunächst hat die Entfernung des aufliegenden Staubs und Grobschmutzes zu erfolgen. Hierfür sind geeignete Techniken anzuwenden: z.B. Staubsauger und/oder staubbindende bzw. angefeuchtete Textilien (je nach Materialverträglichkeit). Die Reinigung erfolgt mit entsprechenden Reinigungstextilien und einer geeigneten Reinigungslösung. Die Reinigung der Sonnenschutzelemente umfasst – soweit möglich - eine Nassreinigung. Je nach Verschmutzungsart erfolgt sie durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter Reinigungsmittel. Nach der Reinigung erfolgt ein anschließendes Trocknen. Jalousien sind auszuhängen, soweit dies zur Reinigung erforderlich ist. Analog ist mit anderen Sonnenschutztypen zu verfahren. Alle Elemente sind mit einer für das jeweilige Material geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Ggf. abgelaufenes Schmutzwasser ist zu entfernen, ferner sind die bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen. Alle zu reinigenden Teile, die nicht vom Boden aus erreicht werden können, sind soweit erforderlich mittels reinigungsunterstützenden Arbeitsmitteln (z. B. Verlängerungsstangen, Leitern, spezielle Aufstiegsgeräte) zu reinigen.
Optionale Verlängerung um 2x 12 Monate:
Der Vertrag verlängert sich maximal 2x um 12 Monate, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich vom Auftraggeber verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
Glas- und Rahmenreinigung - Klinikum Nürnberg Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Glas- und Rahmenreinigung, Fassadenreinigung, sowie die Reinigung von Sonnenschutzelementen für das Klinikum Nürnberg - Standort Süd in den ausgeschriebenen Zeitabständen nach den Grundsätzen des Gebäudereiniger-Handwerks.
Zusammenfassung der Glasflächen in qm: ca. 25.000
Zusammenfassung Sonnenschutzfläche (Jalousien) in qm: ca. 26.000
Zusammenfassung Fassadenflächen in qm: ca. 25.000
Reinigungshäufigkeit:
Die Arbeiten erfolgen nach terminlicher Vorgabe des Auftraggebers und innerhalb dessen Geschäftszeiten. Soweit die Glasreinigung 2x mal durchzuführen ist, ist die Reinigung im Abstand von 6 Monaten durchzuführen.
GLAS- UND RAHMENREINIGUNG:
Die Glas- und Rahmenreinigung umfasst grundsätzlich die Reinigung von Verglasungen sowie die Reinigung der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie Falzen und Blenden. Die Glasflächen, auch Glasdächer von außenliegenden Windfängen, werden mit einem geeigneten Reinigungsmittelzusatz bearbeitet (Ausnahme: Osmosevefahren, wenn geeignet). Die Kanten der Scheibe sind mit dem Leder abzustreichen, wobei auch die Ecken mit zu erfassen sind. Nach dem Ledern muss ggf. poliert werden. Das Einwaschen der Rahmen, Beschläge, Scharniere und Fensterfalze erfolgt mit entsprechenden Tüchern. Dem Wasser muss ein geeignetes Produkt beigemischt werden. Die Rahmenkomplettreinigung beinhaltet die Beseitigung von festhaftendem Schmutz sowie Nikotinablagerungen.
Zu reinigen sind:
• Glasflächen (auch Kunstglas, Sicherheitsglas, Doppel- und Verbundfenster) auf beiden Seiten bzw. -bei Doppelfenstern auf vier Seiten.
• Waben- und Glasbausteinflächen auf beiden Seiten.
• Dachverglasungen und Dachflächenfenster auf beiden Seiten.
• Glaswände auf beiden Seiten.
• Glastüren auf beiden Seiten.
• Windfänge beidseitig.
• Glas-Vordächer und Glas-Überdachungen beidseitig.
• Sonstige vorstehend bei den einzelnen Gebäuden aufgeführte Glasarten und Bestandteile.
• Fensterrahmen und Blenden von innen und außen bzw. bei Doppelfenstern auf vier Seiten.
• Fensterhölzer.
• Fensterbänke innen und außen durchgehend.
• Angrenzende horizontale und vertikale Verblendungen zwischen den Fenstern.
• Falze, Zargen.
• Beschläge.
• Tragende Elemente und Verkleidungen der Glas-Vordächer und Glas-Überdachungen einschl. Rahmen und Regenrinnen.
• Eloxalrahmen und -falze pflegen, innen und außen.
• Streifenfreies Nachledern aller Rahmenflächen und -teile.
• Verschmutzungen durch Vögel/Insekten sind ebenfalls zu entfernen.
Die Glas- und Rahmenreinigung soll schnellstmöglich an aufeinanderfolgenden Tagen ausgeführt werden und nicht länger als einen Arbeitstag pro angefangene 500 m² Glasfläche dauern. Die Glas- und Rahmenreinigung beinhaltet die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen. Alle Glasflächen, die nicht per Befahranlage erreicht werden können, sind soweit erforderlich mittels reinigungsunterstützenden Arbeitsmittel (z. B. Verlängerungsstangen, Leitern, spezielle Aufstiegsgeräte, Fenstergerüste, Scherenarbeitsbühnen, Hubsteiger) zu reinigen.
REINIGUNG VON SONNENSCHUTZELEMENTE:
Allseitige Reinigung der Jalousien und sonstigen Sonnenschutzelemente in den ausgeschriebenen Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels sowie Reinigung der Zugvorrichtungen, Verbindungsketten, Gewichte, Führungsschienen und Aufhängungen. Die Reinigung der Sonnenschutzelemente beinhaltet die Beseitigung von Staub und festhaftendem Schmutz. Zunächst hat die Entfernung des aufliegenden Staubs und Grobschmutzes zu erfolgen. Hierfür sind geeignete Techniken anzuwenden: z.B. Staubsauger und/oder staubbindende bzw. angefeuchtete Textilien (je nach Materialverträglichkeit). Die Reinigung erfolgt mit entsprechenden Reinigungstextilien und einer geeigneten Reinigungslösung. Die Reinigung der Sonnenschutzelemente umfasst – soweit möglich - eine Nassreinigung. Je nach Verschmutzungsart erfolgt sie durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter Reinigungsmittel. Nach der Reinigung erfolgt ein anschließendes Trocknen. Jalousien sind auszuhängen, soweit dies zur Reinigung erforderlich ist. Analog ist mit anderen Sonnenschutztypen zu verfahren. Alle Elemente sind mit einer für das jeweilige Material geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Ggf. abgelaufenes Schmutzwasser ist zu entfernen, ferner sind die bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen. Alle zu reinigenden Teile, die nicht vom Boden aus erreicht werden können, sind soweit erforderlich mittels reinigungsunterstützenden Arbeitsmitteln (z. B. Verlängerungsstangen, Leitern, spezielle Aufstiegsgeräte) zu reinigen.
FASSADENREINIGUNG:
Unter Fassadenreinigung versteht der Auftraggeber das Reinigen von Fassaden aller Art wie z. B. Stein, Metall oder Glasfassade. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind nur bestimmte Fassaden für den Standort Süd anzubieten. Die Fassade ist mit einem schonenden Reinigungsverfahren wie z. B. dem Niederdruck-Rotations-Wirbelstrahlverfahren oder auch JOS-Verfahren zu reinigen.
Zu reinigen sind:
• Horizontale und vertikale Fassadenflächen und Verblendungen.
• Tragende Elemente und Verkleidungen.
• Verschmutzungen durch Vögel/Insekten sind ebenfalls zu entfernen.
• Entfernen von Verschmutzungen aller Art, die durch Umwelteinflüsse und oder mutwilliger Verschmutzung wie z. B. das Besprühen der Fassade mit Farbe (Graffiti) an der Fassade haften.
Die Fassadenreinigung umfasst eine Nassreinigung. Je nach Verschmutzungsart erfolgt sie durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter abrasiv wirkender Reinigungsmittel. Nach der Nassreinigung erfolgt ein Abspülen der abgelösten Verschmutzungen und ein anschließendes Trocknen. Der Auftragnehmer hat die zur Reinigung gehörenden Leistungen fachgerecht nach RAL GZ 632 (Gütesicherung, Reinigung von Metallfassaden) auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Außerdem ist nach den Bestimmungen des Aluminium-Merkblattes A5, Aluminium Zentrale e. V., vorzugehen. Alle Fassadenflächen, die nicht per Befahranlage erreicht werden können, sind falls erforderlich mittels reinigungsunterstützenden Arbeitsmitteln (z. B. Verlängerungsstangen, Leitern, spezielle Aufstiegsgeräte, Scherenarbeitsbühnen, Hubsteiger bzw. Fassadenkletterer) zu reinigen.
Die Reinigung hat zusammen mit der Glas- und Rahmenreinigung zu erfolgen.
Optionale Verlängerung um 2x 12 Monate:
Der Vertrag verlängert sich maximal 2x um 12 Monate, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich vom Auftraggeber verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
- Personenschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselverluste von mind. [Betrag gelöscht] Euro
besteht oder bestehen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Zuschlagsprätendenten dessen Angebot den Zuschlag erhält, eine entsprechende Bescheinigung von dessen Versicherungsträger bei dem Zuschlagsprätendenten anzufordern.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
- Personenschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselverluste von mind. [Betrag gelöscht] Euro
besteht oder bestehen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Zuschlagsprätendenten dessen Angebot den Zuschlag erhält, eine entsprechende Bescheinigung von dessen Versicherungsträger bei dem Zuschlagsprätendenten anzufordern.
Erklärung des Bewerbers, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich sind.
Eigenerklärung des Bewerbers, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Auftragnehmer hat seinen Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Geräte und Sicherungseinrichtungen/-ausstattungen in ausreichender Qualität und Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hält alle erforderlichen technischen Einrichtungen wie Leitern, Fahrgerüste usw. vor. Die Gerätschaften entsprechen dem Stand der Technik und insbesondere den Vorschriften zur Unfallverhütung der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
REFERENZEN: Gefordert werden Eigenerklärungen zu fünf vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte vergleichbaren Dienstleistungen aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung, vergleichbare Fassadenreinigung, sowie vergleichbare Reinigung von Sonnenschutzelementen in den letzten sieben Geschäftsjahren. Die Ausgestaltung der Referenzbeschreibung obliegt dem Bewerber. Hier gibt es keine Formvorschrift. Der Bewerber muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien zu den Referenzen vollumfänglich in der Referenzbeschreibung enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind.
Referenz Nr. 1 (Mindestreferenz - bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss):
Gefordert wird die Eigenerklärungen über eine vergleichbare Referenz zu einer früheren oder aktuell ausgeführten vergleichbaren Dienstleistung aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung und Fassadenreinigung und die Reinigung von Sonnenschutzelementen. Die zu bearbeitenden Dienstleistungsflächen des Referenzobjekts muss in Summe mindestens 25.000 Quadratmeter Glasfläche und 10.000 Quadratmeter Fassadenfläche betragen.
Referenz Nr. 2:
Gefordert wird die Eigenerklärungen über eine vergleichbare Referenz zu einer früheren oder aktuell ausgeführten vergleichbaren Dienstleistung aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung und die Reinigung von Sonnenschutzelementen. Die zu bearbeitenden Dienstleistungsflächen des Referenzobjekts muss in Summe mindestens 35.000 Quadratmeter Glasfläche betragen.
Referenz Nr. 3:
Gefordert wird die Eigenerklärungen über eine vergleichbare Referenz zu einer früheren oder aktuell ausgeführten vergleichbaren Dienstleistung aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung und die Reinigung von Sonnenschutzelementen. Die zu bearbeitenden Dienstleistungsflächen des Referenzobjekts muss in Summe mindestens 25.000 Quadratmeter betragen.
Referenz Nr. 4:
Gefordert wird die Eigenerklärungen über eine vergleichbare Referenz zu einer früheren oder aktuell ausgeführten vergleichbaren Dienstleistung aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung und die Reinigung von Sonnenschutzelementen. Die zu bearbeitenden Dienstleistungsflächen des Referenzobjekts muss in Summe mindestens 20.000 Quadratmeter betragen.
Referenz Nr. 5:
Gefordert wird die Eigenerklärungen über eine vergleichbare Referenz zu einer früheren oder aktuell ausgeführten vergleichbaren Dienstleistung aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung und die Reinigung von Sonnenschutzelementen. Die zu bearbeitenden Dienstleistungsflächen des Referenzobjekts muss in Summe mindestens 15.000 Quadratmeter betragen.
Referenz Nr. 1 (Mindestreferenz - bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss):
Gefordert wird die Eigenerklärungen über eine vergleichbare Referenz zu einer früheren oder aktuell ausgeführten vergleichbaren Dienstleistung aus dem Bereich Glas- und Rahmenreinigung und Fassadenreinigung und die Reinigung von Sonnenschutzelementen. Die zu bearbeitenden Dienstleistungsflächen des Referenzobjekts muss in Summe mindestens 25.000 Quadratmeter Glasfläche und 10.000 Quadratmeter Fassadenfläche betragen.
Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland: der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology: der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Eigenerklärung des Bewerbers zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG): der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und für die Nachweisführung alle notwendigen Unterlagen beim Bewerber vorliegen.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit: der Bewerber versichert, dass die Leistung oder Lieferung keine Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.
Eigenerklärung zum Masernschutz: der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bewerber/Bieter vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.