Fraunhofer IOF - 73-00419-2660-A Fachplanung TA AG 7 Reinraum Referenznummer der Bekanntmachung: 73-00419-2660-A Fachplanung TA AG 7 Reinraum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IOF - 73-00419-2660-A Fachplanung TA AG 7 Reinraum
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 2.700.000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Albert-Einstein-Str. 7, 07745 Jena
Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 §34 Gebäude und Innenräume sowie §56 Technische Ausrüstung (HLSK und Elektro) für den Ausbau einer Fläche mit ca. 370 m² im Keller des IOF zum Reinraum „Große Gitter“. Planungsleistungen der Kostengruppen 300 (Innenräume) und 400 bis einschließlich Leistungsphase 8.
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt. Die Erstangebote sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
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Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
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Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 39/2022
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
- Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV
- Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
- Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV
- Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV
- Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV
- Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
- Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
siehe Vergabeunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen.
Sowie: Eigenerklärung zu Sanktionen der EU ist Ausschlusskriterium
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland