Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen der A 73 inkl. Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 20 009 22 S238
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen der A 73 inkl. Entsorgung
Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen der A 73 inkl. Entsorgung;
Ort der Ausführung: BAB A73 im Zuständigkeitsbereich des staatlichen Bauamtes Bamberg;
BAB A 73 nördlich von Bamberg
Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen der A 73 inkl. Entsorgung
Reinigung und Inspektion folgender Komponenten:
- Schlitzrinne
- Entwässerungsleitung
- Schächte
- Durchlässe
- Inspektion der Leitungen
Inkl. Entsorgung
Nachweis der Registrierung zur Teilnahme am eANV (Elektronisches Abfallnachweisverfahren) wird gefordert;
Ort der Ausführung: BAB A73 im Zuständigkeitsbereich des staatlichen Bauamtes Bamberg;
Nachweis der Registrierung zur Teilnahme am eANV (Elektronisches Abfallnachweisverfahren)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen der A 73 inkl. Entsorgung
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9