Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Der Landkreis München (LKM) ist für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Der LKM bringt die Personen derzeit in verschiedenen Unterbringungsformen, wie Turnhallen, Traglufthallen, Containerbauweisen, Modulbauten, Häusern und Wohnungen unter. Da das Landratsamt München im Zuge der Ukraine-Krise entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine für den Zeitraum bis 31.12.2023 ausgeschrieben. Für das Jahr 2022 geht der Landkreis, Stand 13.04.2022, von einer Prognose von rund 2.600 unterzubringenden zusätzlichen Geflüchteten aus der Ukraine aus. Der Landkreis München muss im Zuge des Kriegs in der Ukraine Unterbringungsplätze für rund 2.600 - 3.000 Personen schaffen. Zu diesem Zweck sind Großunterkünfte/Sammelunterkünfte in verschiedenen Gemeinden geplant. Die Gemeinden des Landkreises wurden entsprechend folgender Ausführungen in acht Regionen zusammengefasst.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 1 Region 1 umfasst folgende Gemeinden: Unterschleißheim, Oberschleißheim, Garching, Ismaning
Unterschleißheim, Oberschleißheim, Garching, Ismaning
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 1 umfasst folgende Gemeinden: Unterschleißheim, Oberschleißheim, Garching, Ismaning: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir von einem Bedarf von 2 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 2 Region 2 umfasst folgende Gemeinden: Unterföhring, Kirchheim, Aschheim, Feldkirchen
Unterföhring, Kirchheim, Aschheim, Feldkirchen
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 2 umfasst folgende Gemeinden: Unterföhring, Kirchheim, Aschheim, Feldkirchen: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir von einem Bedarf von 3,5 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 3 Region 3 umfasst folgende Gemeinden: Haar, Grasbrunn und Putzbrunn
Haar, Grasbrunn und Putzbrunn
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 3 umfasst folgende Gemeinden: Haar, Grasbrunn und Putzbrunn: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir dort von einem Bedarf von 1 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 4 Region 4 umfasst folgende Gemeinden: Neubiberg, Unterhaching
Neubiberg, Unterhaching
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 4 umfasst folgende Gemeinden: Neubiberg, Unterhaching: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir dort von einem Bedarf von 3 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 5 Region 5 umfasst folgende Gemeinden: Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 5 umfasst folgende Gemeinden: Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen-Siegertsbrunn: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir dort von einem Bedarf von 2 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 6 Region 6 umfasst folgende Gemeinden: Oberhaching, Sauerlach, Brunnthal, Aying
Oberhaching, Sauerlach, Brunnthal, Aying
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 6 umfasst folgende Gemeinden: Oberhaching, Sauerlach, Brunnthal, Aying: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir dort von einem Bedarf von 1,5 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 7 Region 7 umfasst folgende Gemeinden: Gräfelfing, Planegg, Neuried, Pullach, Grünwald
Gräfelfing, Planegg, Neuried, Pullach, Grünwald
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 7 umfasst folgende Gemeinden: Gräfelfing, Planegg, Neuried, Pullach, Grünwald: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir dort von einem Bedarf von 0,5 VzÄ aus.
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 8 Region 8 umfasst folgende Gemeinden: Baierbrunn, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting
Baierbrunn, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine:
Region 8 umfasst folgende Gemeinden: Baierbrunn, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting: nach derzeitigem Planungsstand gehen wir dort von einem Bedarf von 1,5 VzÄ aus.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In der aktuellen Ukraine-Krise und dem damit verbundenen Zustrom von Flüchtlingen können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4, § 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden.
Dieses Verfahren kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angewandt werden, wenn
1. ein unvorhersehbares Ereignis vorliegt,
2 äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges Ende Februar 2022 hat es einen sprunghaften Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die Verteilung der Flüchtlinge ist auf das gesamte Bundesgebiet erfolgt, somit auch auf den Freistaat Bayern und letztendlich auf die einzelnen Kommunen wie den Landkreis München. Der Zustrom von Flüchtlingen, die zum Teil auch medizinische Indiktionen und ggf. Corona-Infektionen haben, könnte sowohl bei den Flüchtlingen als auch bei der bayerischen Bevölkerung zu einer Situation führen, bei der Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet werden könnte, sofern nicht eine schnelle und geordnete Unterbringung und Versorgung sichergestellt werden kann.
In der aktuellen Notsituation kann daher davon ausgegangen werden, dass bei Beschaffungen, die erforderlich sind, um die in Bayern ankommenden Geflüchteten schnellstmöglich aufzunehmen, angemessen unterzubringen und mit dem Notwendigen zu versorgen sowie zu betreuen, die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV erfüllt sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Los 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschrift, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de