110 kV-Kabelbau Gasdruckkabelnetz, 110 kV-Kabelbau Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CNI-220620-005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
110 kV-Kabelbau Gasdruckkabelnetz, 110 kV-Kabelbau
110 kV-Kabelbau
110 kV-Kabelbau Gasdruckkabelnetz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die typgeprüfte Herstellung, Lieferung und Montage von 110kV VPERohrkabeln,
Einleiterkabeln und Ganituren, zur Inbetriebnahme von Schaltanlagenfeldern und
umzuverlegenden 110kV Kabelstrecken. Eine Anbindung an das vorhandene 110kV Gasdruckkabelnetz,
bestehend aus Gasinnen- und Gaußendruckkabeln, erfolgt grundsätzlich in 110kV Übergangstechnik.
Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls Kabelzugarbeiten, Rohrbau-, Stahl-, Erdungsarbeiten, die
Herstellung von Drucküberwachungs- und Stickstoffbefüll- und Ablassystemen sowie Arbeiten am
Glasvaserkabeln. Ferner ist die Hochspannungsprüfung Teil des Leistungsumfangs.
Die Projekte werden in zwei Kategorien unterschieden:
Anbindung von erneuerten Schaltanlagen (110kV Anlagenkonvoi):
Der Konvoi umfasst die sukzessive Erneuerung von 110kV Schaltanlagen verschiedener Umspannwerke.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist der Umschluss der bestehenden 110 kV-Strecken- und Trafokabel von
der alten Schaltanlage auf die jeweilige neue gasisolierte Schaltanlage. Eine Anbindung an das 110kV
Gasdruckkabelnetzt erfolgt in Übergangstechnik. Die Buchsen zur Aufnahme der Endverschlusssteckteile sind
bereits in der Schaltanlage eingebaut bzw. werden bauseits installiert.
Umlegungen von Kabelstrecken (Folgepflichten):
Im Zuge von Folgepflichtmaßnahmen müssen Teilabschnitte im bestehenden 110kV Kabelstreckenverlauf
umgelegt und an die Bestandsgasdruckkabel angebunden werden. Die Anbindung an das
Bestandsgasdruckkabelsystem kann ausnahmslos nur mit Übergangstechnik (inkl. Drucküberwachung)
erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister
(Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer).
FB_EK_151: Ausschreibung, VANF, für Leistungsart B und zugehörige Planungsleistungen, Version: 02/2022
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
nicht vorliegen
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher
Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im
Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher
die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im
Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf
das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: ca. 2.000.000 €
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach
Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die
aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der
Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme (Neubau, Umbau/Sanierung, Denkmal), zur
vertraglichen Bindung, zum Ausführungsort, zu dessen Funktion und Nutzung sowie dem Umfang der
erbrachten Leistungen mit Angaben zu wesentlichen Mengen und Leistungskennwerten, zur Auftragssumme,
zum Ausführungszeitraum sowie Anzahl der im Mittel eingesetzten Arbeitnehmer; ... Besondere
Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung .... aus dem Denkmalschutz; der
Versammlungsstättenverordnung; einer Bauausführung unter laufendem Betrieb; einer Bauausführung in
einem Sicherheitsbereich;
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle
FB_EK_151: Ausschreibung, VANF, für Leistungsart B und zugehörige Planungsleistungen, Version: 02/2022
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall
der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer
Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die
einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-
Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4 Quartal 2022 (November)
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das
Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das
Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download
zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der
Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach
einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf
Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine
Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs
erforderlich.
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Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen
Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß
§§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen
fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und
Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).