Beschaffung von Event-Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: EC 35.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Event-Mobiliar
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von sechs Rahmenvereinbarungen, mit denen die kontinuierliche Versorgung von Event-Mobiliar während des Projektzeitraums sichergestellt wird. Der Auftraggeber ruft die im Leistungsverzeichnis (5.5_EC 35.1_Eventmobiliar_Leistungsverzeichnis) aufgeführten Artikel des Auftragnehmers in Einzelbestellungen unterschiedlicher Auftragswerte ab.
Spinde
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Spinden. (siehe dazu näher die Angaben zu Los 1 im Leistungsverzeichnis).
Photo Locker
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Photo Locker (siehe dazu näher die Angaben zu Los 2 im Leistungsverzeichnis).
Schwerlastregale
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Schwerlastregalen. (siehe dazu näher die Angaben zu Los 3 im Leistungsverzeichnis).
Schränke & Regale
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Schränken und Regalen (siehe dazu näher die Angaben zu Los 4 im Leistungsverzeichnis).
Palettenmöbel
München
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Palettenmöbeln (siehe dazu näher die Angaben zu Los 5 im Leistungsverzeichnis).
Feuerlöscher
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von diversen Event-Mobiliar. Es umfasst insbesondere die Lieferung von Feuerlöschern (siehe dazu näher die Angaben zu Los 6 im Leistungsverzeichnis).
Abschnitt IV: Verfahren
Durch die erste erfolglose Vergabe (siehe Bekanntmachung vom 10.02.2022 - 2022/S 032-081294) hat sich bereits ein kritischer Zeitverlust ergeben hat. Dieser Zeitverlust kann nicht mehr anderweitig kompensiert werden.
Zudem beginnt die Veranstaltung, für die die vorliegend zu vergebenden Leistungen beschafft werden müssen, bereits am 11.08.2022. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Zuschlag kurzfristig vor dem Beginn der Veranstaltung erteilt werden würde. Vielmehr müssen mit dem
Rahmenvereinbarungspartner im Vorfeld der Veranstaltung noch weitreichende Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem wird das Mobiliar auch nicht erst mit Beginn der Veranstaltung, sondern schon vor dem Beginn des Aufbaus benötigt. Es ist deshalb
zwingend erforderlich, dass der Zuschlag mit möglichst großem Abstand vor dem Veranstaltungsbeginn erteilt wird.
Es besteht hier also eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spinde
Ort: Bad Lausick
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Photo Locker
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwerlastregale
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schränke & Regale
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pallettenmöbel
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerlöscher
Ort: Wang
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 28.000 € netto
Los 2: 36.000 € netto
Los 3: 22.000 € netto
Los 4: 42.000 € netto
Los 5: 66.000 € netto
Los 6: 14.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom AG voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom AG durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber
abgenommen wurden.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe- verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren inner- halb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.