Rahmenvereinbarung Javaentwickler in KONSENS - KDialog Referenznummer der Bekanntmachung: 2022NSH000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Javaentwickler in KONSENS - KDialog
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
In LOS 1 werden zwei Softwareentwickler gesucht. Eine weitere Losaufteilung ist aus fachlichen Gründen aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit nicht möglich.
In LOS 2 werden zwei Softwareentwickler - einzeln anbietbar (Hinweis auf die Ergänzenden Bewerbungsbedingungen) - gesucht.
LOS 1 - "Team" zwei Softwareentwickler
Javaentwickler in KONSENS - KDialog; hier LOS 1 "Team" - Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Verlängerung um ein Jahr und danach nochmals um ein weiteres Jahr möglich (also 2 + 1 + 1)
LOS 2 - zwei "einzelne" Softwareentwickler
Javaentwickler in KONSENS - KDialog; hier LOS 2 zwei Softwareentwickler "einzeln" - Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Verlängerung um ein Jahr und danach nochmals um ein weiteres Jahr möglich (also 2 + 1 + 1)
Es gelten ergänzende Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung zur Struktur des Bieters
- Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- Mindestjahresumsatz
- Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
- Referenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre
- Mitarbeiterzahl im Segment „Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen“
- Bewertungsmatrix_Leistung mit Profildarstellung und Nachweisen
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Teleservicevereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.