Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-007/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung
Die städtische Gangolf-Grundschule wurde 1876 bzw. 1931 errichtet. Eine Sanierung wurde bis auf weiterführende Maßnahmen abgeschlossen. Letztere beziehen sich auf die drei Baukörper Hauptbau, Anbau und Turnhalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die weiterführenden Maßnahme umfassen im Wesentlichen:- Einbau festverbauter Garderobenspinde- Sanierung Toilettenanlagen- Abbruch und Erneuerung von Putzflächen und Aufarbeitung von Parkettböden- Sanierung der Raumschale von Klassenräumen- Sanierung Umkleidebereiche (Turnhalle)- Einbau von Prallwänden (Turnhalle)- Einbau einer elektronischen Schließanlage- Einbau von Sauberlaufzonen Hier ausgeschrieben werden die Lph. 3 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI. Voraussichtliche Bauzeit: 3. Quartal 2022 bis 2. Quartal 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
.
— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3
GWB. Dort heißt es: "Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind."