Sanierung Hauptwachstraße 16 - ELT-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-018/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hauptwachstraße 16 - ELT-Planung
Das Projekt „Quartier am Neuen Rathaus“ besteht aus dem geschlossenen Gebäudeensemble zwischen Maxplatz und Vorderer Graben. Bei dem Quartier handelt es sich um ein stadtbildprägendes Ensemble entlang der barocken Achse im Zentrum des UNESCO-Weltkulturerbes, welches sowohl dem Ensembleschutz wie auch in Teilen dem Einzeldenkmalschutz untersteht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Geplante Bauzeit: 2024 bis Ende 2025. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein hochrangiges Bundes-Förderprojekt. Anforderung an das Projekt ist eine Nachhaltigkeit in Anlehnung an das Zertifikat Silber nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Entsprechende Voruntersuchungen, Konzeptionierungen und Planungen sind durchzuführen. Planungsbeginn 2022, Abrechnung Mitte 2026Vsl. Vertragslaufzeit: Juli 2022 bis Ende 2026
Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach HAVKom sowie besonderer Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
— Nach § 135(2) GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".