Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren - Einkaufsverbund Referenznummer der Bekanntmachung: KB01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kaufbeuren.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kliniken-oal-kf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren - Einkaufsverbund
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages zur Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft (Beschaffung von medizinischen und pflegerischem Verbrauchsmaterial, Laborbedarf, Medizin- und Gerätetechnik (einschließlich medizinischer Großgeräte), medizinische Gebrauchsgegenstände (Verbrauchsmaterial der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf, sonstige Investitionen)
Die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren beabsichtigen mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt zu einer
Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen. Dafür sind für die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren für die folgenden Bereiche Beschaffungsdienstleistungen zu erbringen:
- Medizinisches und pflegerisches Verbrauchsmaterial
- Laborbedarf
- Medizin- und Gerätetechnik, einschließlich medizinischer Großgeräte
- medizinische Gebrauchsgegenstände (Verbrauchsmaterial der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf, sonstige Investitionen)
Ziel des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Vereinbarung für Beschaffungsdienstleistungen in
den o.g. Bereichen sowie weitere notwendige Dienst- und Beschaffungsleistungen für die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner.
Der Auftraggeber wählt anhand der im folgenden aufgezählten objektiven Auswahlkriterien drei bis fünf - grundsätzlich geeignete - Bewerber aus, die im Vergleich zu den Mitbewerben besonders geeignet sind.
Der Auftraggeber wird die drei bis fünf ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktegleichstand ggf. weitere Bewerber über die maximale Anzahl hinaus zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Beschaffungsvolumen in EUR nett im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021):
über 500 Mio. EUR: 2 Punkte
1 Mrd. bis 1,5 Mrd. EUR: 4 Punkte
1,5 Mrd. bis 2 Mrd. EUR: 6 Punkte
2 Mrd. bis 2,5 Mrd. EUR: 8 Punkte
über 2,5 Mrd. EUR: 10 Punkte
2. Erzielter durchschnittlicher Preis für die jeweils vorgegebene Anzahl an bestellten Produkten gemäß der Anlage 7 "Warenkorb" im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Von den drei angegebenen Werten wird jeweils der Mittelwert pro Bewerber errechnet (Referenzwert). Der Bewerber mit dem jeweils niedrigsten Mittelwert kriegt für dieses Produkt 1 Punkt.
Der Bewerber mit dem höchsten addierten Punktwert erhält 10 Punkte. Für die nachfolgend addierten Punktwerte wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
(Addierter Punktwert Bewerber x 10) / Höchster addierter Punktwert = Erreichte Punktzahl
Sofern keine Zahlen zu einem oder mehreren Produkten angegeben werden, führt dies nicht zu einem Ausschluss aus dem Verfahren.
3. Anzahl der Referenzen des Bewerbers über mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen
An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt:
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Beschaffungsdienstleistungen von
- medizinischem und pflegerischen Verbrauchsmaterial, Laborbedarf, Medizin- und Gerätetechnik, einschließlich medizinscher Großgeräte sowie von medizinischen Gebrauchsgegenständen (Verbrauchsmaterial der betriebs- und Geschäftsausstattung, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf, sonstige Investitionen),
- in der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern oder Klinikverbünden mit mindestens 500 Betten und/oder Klinikverbünden mit mindestens drei Standorten,
- mit einer vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumen von jeweils mindestens 20 Mio. EUR und
- mit einer Laufzeit der Zusammenarbeit von mindestens zwei Jahren.
Die Referenzprojekte müssen während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, begonnen oder abgeschlossen worden sein. Zum Referenznachweis ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Vertragspartners unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Angabe des Beginns und ggf. der Beendigung Leistungserbringungen
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen
- Angabe des vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumens
Für jede die o.g. Anforderungen erfüllende Referenz erhält der Bewerber über die Mindestanforderung von drei Referenzen hinaus 1 Punkt. Es werden maximal zehn Referenzen gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Der Auftraggeber akzeptiert für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
1. Erklärung über das erforderliche Beschaffungsvolumen von mindestens 160 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
2. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung eines Versicherers (nicht Maklers) mit einer Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindeststumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird.
Erklärung über das Vorliegen von mindestens drei Referenzen im Bereich Einkaufsgemeinschaften aus den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich der Beschaffungsdienstleistungen von medizinischem und pflegerischem Verbrauchsmaterial, Laborbedarf, Medizin- und Gerätetechnik, einschließlich medizinischer Großgeräte sowie von medizinischen Gebrauchsgegenständen (Verbrauchsmaterial der betriebs- und Geschäftsausstattung, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf, sonstige Investitionen). Diese vorgenannten Bereiche müssen dabei kumulativ abgedeckt worden sein. Diese Leistungen müssen darüber hinaus in der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern oder Klinikverbünden mit mindestens 500 Betten mit einem vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumen von jeweils mindestens 20 Mio. Euro mit einer Laufzeit der Zusammenarbeit von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte müssen während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, begonnen oder abgeschlossen worden sein. Zum Referenznachweis ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Vertragspartners unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe des Beginns und ggf. der Beendigung Leistungserbringungen,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen
- Angabe des vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumens
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKRV3L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten
Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das
Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.