320 Gussasphaltarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-woerthsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
320 Gussasphaltarbeiten
Auf dem Areal des sog. Kirchenwirts in der Gemeinde Wörthsee befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und saniert werden. Die übrigen Bestandsgebäude werden abgerissen und durch 2 Neubauten mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Außerdem entstehen auf dem Areal ein Veranstaltungssaal und kleine Gewerbeeinheiten.
Im Zuge der Baumaßnahme sind Gussasphaltarbeiten auszuführen.
Weßlinger Straße 1, 82237 Wörthsee
- ca. 590m2 Bodenflache reinigen
- ca. 590m2 Untergrund Vorb. Kugelstrahlen, Gefälle bis 5,2%
- ca. 1Psch Untergrund vor. Schleifen vertikal und horizontal Pumpensumpf.
- ca. 6St. Untersuchen der Haftfestigkeit.
- ca. 130m Epoxidharz Mörtelkehle, Übergang vertikl/horizintal
- ca. 590m2 Grundierung für APP Polymerbitumen- Schweißbahn, horizontal.
- ca. 590m2 APP Polymerbitumen-Schweißbahn, BE-PYP-PV 175 HL S4,5 bis 5,2% neig.
- ca. 27m Auskleiden der Rinne mit der APP Polymerbitumen- Schweißbahn.
- ca. 125m Polyurethan-Flüssigkunstoffabd. vertikal bis 700mm
- ca. 1 Psch. Polyurethan-Flüssigkunstoffabd. vertikal und horizontal, Pumpensumpf
- ca. 27m Rinnenelemente aus Polymerbeton.
- ca. 54 St. Rinnendeckroste.
- ca. 6,5m Dehnfugenprofile
- ca. 590m2 Gussasphalt Grundschicht, h= bis ca.30mm, Neigung bis 5,2%.
- ca. 590m2 Gussasphalt Nutzschicht, h= bis ca.30mm, Neigung bis 5,2%.
- ca. 590m2 Absandung entfernen, Gussasphaltestrich.
- ca. 125m Fugenverguss Kaltverguss 2K, h= bis 35mm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248330
Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß §55 VgV (2) wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.