345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3110-01 Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3110-01 Erdarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3110-01 Erdarbeiten
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 psch Baustelleneinrichtung 100 m² Straßenoberbau / bestehender Gehweg, aufbrechen, entsorgen 2500 m³ Oberboden (Homogenbereich O) abtragen, lagern 2500 m³ Oberboden (Homogenbereich O) wiederverwerten 4200 m³ Boden (Homogenbereich A+B3) lösen, laden 3600 m³ Boden (Homogenbereich B1+B2) lösen, laden 650 m³ Boden (Homogenbereich B4) Fels Nagelfluh lösen, laden 7000 m³ Entsorgung Aushubmasse 500 m³ unbelastetes Material für Wiedereinbau seitlich lagern 1726 m² Geotextil, Baugrube 1161 m² Geotextil Vlies, Böschung 1500 m³ Bettungspolster unter Fundamenten/Bodenplatte 100 m³ Bettungspolster/Verfüllung Fundamente TG Rampe 22,5 m³ Arbeitsraum verfüllen, verdichten, Bodenaustausch 1900 m³ Arbeitsraum verfüllen, verdichten, Liefermaterial 320 m³ TG Rampe verfüllen, verdichten, Liefermaterial 1726 m² Verdichten Baugrubensohle 125 m² Verdichten der Plateaus TG Rampe 1726 m² Feinplanie Baugrubensohle 76 m Stangendränrohre DN 200, Einzellänge 2,50 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.