345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3270-01 Fensterarbeiten, Festverglasungen, Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3270-01 Fensterarbeiten, Festverglasungen, Sonnenschutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3270-01 Fensterarbeiten, Festverglasungen, Sonnenschutz
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
60 Stk. Fenster Standard, zweiflüglig, EG67 Stk. Fenster Standard, zweiflüglig, OG2 Stk. Fenster Terrassentür EG5 Stk. Fenster Brandschutzverglasung G30, EG7 Stk. Fenster Brandschutzverglasung G30, OG7 Stk. Festverglasung 3 Stk. EL-A Fenstertür139 Stk. Sonnenschutz Raffstore8 Stk Raffstore Festverglasungen1 Stk. Entrauchung RWA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Zapfendorf-Sassendorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.