345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3360-01 Spenglerarbeiten / Abdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3360-01 Spenglerarbeiten / Abdichtung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3360-01 Spenglerarbeiten / Abdichtung
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1.450 m² Trennlage Stehfalzdeckung 1.450 m² Dacheindeckung mit Farbaluminiumband 1.450 m² Zulage Sonderfarbton 120 m Traufenstreifen aus Farbaluminiumband 115 m Schneefangeinrichtung für Stehfalz, 2 Durchzüge 200 Stk Zulage Schneefangeinrichtung für Eisfänger 210 m² Montagesystem PV Anlage 10 m² Blechdeckung Stehfalz Wandung Oberlicht 1 Stk. RWA 25 m² Wärmedämmung EPS-Hartschaum 56 m² Erste Lage der Abdichtung, kaltselbstklebend 56 m² Oberlage der Abdichtung, vollflächig verschweißt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Riedlhütte
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94566
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.