345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3920-01 Gerüste Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3920-01 Gerüste
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3920-01 Gerüste
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 psch Statische Berechnung 520 m² Arbeits- und Schutzgerüst innere Reihe erstellen 1.020 m² Arbeits- und Schutzgerüst äußere Reihe erstellen 530 m² Arbeits- und Schutzgerüst Giebelseite erstellen 158 Stk. Höhenausgleich Gelenkfußspindel 180 m Ausbau Fanggerüst 128 m Belagsverbreiterung 33,0cm erstellen 116 m Belagsverbreiterung 67,0cm erstellen 1 Stk. Überbrückung bis 5,00m erstellen 1 Stk. Überbrückung bis 7,50m erstellen 2 Stk. Fahrbare Arbeitsbühne erstellen 4 Stk. Treppenaufgang am Gerüst 41.400 m²Wo Längenorientiertes Arbeits- und Schutzgerüst nach Grundstandzeit 2.560 mWo Belagsverbreiterung 33,0cm vorhalten und entfernen 2.560 mWo Belagsverbreiterung 67,0cm erstellen 20 Wo Überbrückung bis 5,00m vorhalten und entfernen 20 Wo Überbrückung bis 7,50m erstellen 500 m² Längenorientiertes Arbeits- und Schutzgerüst aufnehmen u. herstellen, bis 200 m² 128 m Belagsverbreiterung 33,0cm umbau 116 m Belagsverbreiterung 67,0cm erstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.