Beschichtungsanlage - PR85524-3470-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR85524-3470-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschichtungsanlage - PR85524-3470-W
Beschichtungsanlage
IGCV
Am Technologiezentrum 2
86159 Augsburg
1 Stk. Beschichtungsanlage mit Optionen:
Anforderungen Beschichter
4.3.2 Rakel-Auftragswerkzeug,
4.3.11 Nass-in-nass-Beschichtung
4.3.13 Erreichbare Länge der beschichtungsfreien Zone im Pattern-Betrieb bei max. Beschichtungsgeschwindigkeit
4.3.14 Streifenbeschichtung, Streifenbreite wird nachVergabe definiert, Anzahl Streifen
Anforderungen Trockner
4.4.3 Flexibilität/ Umrüstbarkeit des Trockners auf andere Trocknungstechnologien (bspw. Infrarottrocknung)
4.4.6 Einstellbarer Luftvolumenstrom ≤ 1000 m3/h
4.4.7 Max. Restfeuchte der Elektroden < 1 g/m²
4.4.8 System zur Wärmerückgewinnung
Anforderungen Einkapselung
4.5.15 Beim logistisch-, betriebs- oder prozessbedingtem Öffnen des Mini-Environments sollen Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Trockenluft getroffen werden.
4.5.17 Simulationsbasierte Konzeptionierung(CFD)
Datenschnittstellen
5.2.2 Einfache Anlagenteile oder Anlagenkomponenten ohne Programmierfähigkeit oder ohne programmierbares Sys-tem.
5.2.3 Als Mindestprofil für alle OPC-UA-Server wird das Embedded 2017 UA Server Profile angestrebt (OPC 10000-7).
5.2.7 Datenmodelle programmier- oder konfigurierbarer OPC-UA-Server sind an OPC UA Companion Specifications (CS) mindestens zu orientieren.
Anforderungen In-Line Qualitätssicherung
5.3.6 Oberflächeninspektionssystem zur Kontrolle des seitlichen Versatzes; Messgenauigkeit 0,1 mm
5.3.7 Oberflächeninspektionssystem zur Kontrolle von Verunreinigungen, Bahnrissen, Fehlstellen
5.3.12 Möglichkeit zum Transport der Probe unter Trockenatmosphäre
Äußere Einflussgrößen
5.4.9 Gehalt an Wasser und organischen Bestandteilen der Luft (Einhausung), Beispielsweise über geeignete
Metalloxidsensoren
Prozessparameter
5.4.15 Schlitzdüse: Temperatur der Düse Messung,
5.4.19 Volumenstrom der Suspension vor der Schlitzdüse Inline;
5.4.24 Positionierung der Folie
5.4.28Abstand der Pattern (bei Intermittierender Beschichtung) Messung über Kamerasystem immBackend
5.4.29 Qualität der Substratfolie (nach Vorbehandlung): Prüfung
der Oberfläche auf Verschmutzung, Risse, Korrosion,
Falten, Löcher
5.4.32 Rel. Feuchte der Zuluft im Trockner Inline
5.4.33 Rel. Feuchte in der Abluft
5.4.34 Lösemittelrückstände in der Abluft
5.4.39 Optische Überprüfung des visuellen Erscheinungsbildes des Nassfilmes:
• Schlierenbildung
• Blasenbildung
5.4.40 Elektrische Leitfähigkeit der trockenen Schicht:
• Durchgangswiderstand
• Flächenleitfähigkeit
5.4.41 Restfeuchtegehalt der Schicht Inline;
5.4.44 Kanten der trockenen Schicht:
• Kantenform (Randüberhöhung)
• Kantenposition
• Kantenschärfe
5.4.45 Porosität der Schicht
5.4.46 Schichthomogenität der trockenen Beschichtung:
• Agglomerate
• Gradientenfreiheit
• Materialien (Bindermigration,...)
Bedienerschnittstelle
5.5.4 Mobile Endgeräte zur Bedienung
5.5.6 Videosystem zur Beobachtung der Anlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181618e4f6c-37e6d8574218cbd
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181618e4f6c-37e6d8574218cbd
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de