Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe (schadstoffgeprüft) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0100
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe (schadstoffgeprüft)
Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe (schadstoffgeprüft)
5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder
ca. 15.000 Paar 5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder
5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder mit Schnittschutz
ca. 5000 Paar 5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder mit Schnittschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Los 1 - 2
- Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Los 1 - 2
Drei Referenzen mit vergleichbarer Leistungsart und Rechnungswert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzte Abrufmenge:
Los 1- ca. 15.000 Paar 5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder
Los 2 - ca. 5.000 Paar 5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder mit Schnittschutz
Höchstabrufmengen:
Los 1- ca. 22.500 Paar 5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder
Los 2 - ca. 7.500 Paar 5-Finger Schutzhandschuhe aus Leder mit Schnittschutz
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).