Unterhalts - und Glasreinigung bei der Regierung von Unterfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-17-21-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts - und Glasreinigung bei der Regierung von Unterfranken
Vergabe der Unterhaltsreinigung (Los 1) und der jährlichen Glasreinigung (Los 2).
Leistungsort: Liegenschaft der Regierung von Unterfranken am Peterplatz in Würzburg.
Bestehend aus dem Gebäudekomplex Peterplatz 7+9, Stephanstr. 1, Stephanstr. 2.
Der Vertrag soll auf 2 Jahre geschlossen werden, mit Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 5 Jahre Laufzeit.
Unterhaltsreinigung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken beauftragt den Auftragnehmer mit der laufenden ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung und ggf. Sonderreinigung der Diensträume der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Stephanstr. 1 und Stephanstr. 2 in 97070 Würzburg.
Der AN ist zur Gebäudeinnenreinigung der im Aufmaßverzeichnis bezeichneten Räume und zur Objektleitung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verpflichtet. Der AN führt die Gebäudeinnenreinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch durch.
Glasreinigung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken beauftragt den Auftragnehmer mit der jährlichen Glasreinigung und ggf. Sonderreinigung der Glasflächen in den Dienstgebäuden Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Stephanstr. 1 und Stephanstr. 2 in 97070 Würzburg
Der AN ist zur Reinigung der im Aufmaßverzeichnis gelisteten Glasflächen und deren Rahmen der Vergabeunterlagen verpflichtet. Der AN führt die Glasreinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch und zuverlässig durch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).