TWP - Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH, Betriebsstätte Oberviechtach - Ersatzneubau Klinik Referenznummer der Bekanntmachung: 409/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberviechtach
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92526
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asklepios.com/oberviechtach/
Abschnitt II: Gegenstand
TWP - Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH, Betriebsstätte Oberviechtach - Ersatzneubau Klinik
An der Asklepios Klinik Oberviechtach soll ein Ersatzneubau für das Krankenhaus errichtet werden.
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Im Ersatzneubau sollen folgende Funktionsbereiche errichtet werden:
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- Pflege (35 Betten davon 4 Betten IMC)
- Notaufnahme / elektive Aufnahme
- Röntgen
- Endoskopie
- FuDI (EKG, Ergo, LuF)
- OP-Bereich (1b OP)
- Arztdienst/Krankenhausleitung/Bereitschaft
- Ver- und Entsorgungs-Technikbereich, Wirtschaftshof, etc.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen der gesamten Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, § 51 i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1) sowie die Besonderen Leistungen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz sowie die ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2021 vergeben.
Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH, Betriebsstätte Oberviechtach Teunzer Straße 15 92526 Oberviechtach Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
An der Asklepios Klinik Oberviechtach soll ein Ersatzneubau für das Krankenhaus errichtet werden.
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Im Ersatzneubau sollen folgende Funktionsbereiche errichtet werden:
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- Pflege (35 Betten davon 4 Betten IMC)
- Notaufnahme / elektive Aufnahme
- Röntgen
- Endoskopie
- FuDI (EKG, Ergo, LuF)
- OP-Bereich (1b OP)
- Arztdienst/Krankenhausleitung/Bereitschaft
- Ver- und Entsorgungs-Technikbereich, Wirtschaftshof, etc.
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Das bisherige bestehende Krankenhausgebäude ist für den regionalen Bedarf überdimensioniert und wird derzeit nur in Teilen genutzt. Neben dem Bestandsgebäude soll auf dem südöstlichen Teil des Grundstücks der Neubau errichtet werden. Derzeit liegt hier der Patientengarten. Eine Vorplanung liegt bereits vor und wird gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Bezüglich der umfassenden Aufgabenbeschreibung wird explizit auf diese Vorplanung verwiesen.
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Der Neubau soll während laufenden Klinikbetriebs des Bestandsbaus erfolgen. Der Behandlungsbau soll als quadratischer Baukörper kompakt ausgestaltet werden, während der Pflegetrakt etwas schlanker ausfällt. Eine große Nähe zwischen Notaufnahme und Pflege ist erwünscht. Die Dachfläche soll für eine naturnahe Bedeckung sowie regenerative Energiegewinnung genutzt werden.
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Ein abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm ist vorhanden und ebenfalls der Vorplanung beigefügt. Es sind noch Räume für die Speisenversorgung vorzusehen.
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Der Neubau soll als konventioneller Stahlbetonskelettbau errichtet werden. Die Fassade ist als wartungs- und unterhaltsarme Leichtmetallfassade geplant. Eine nachhaltige Bauweise ist vorgesehen. Die Errichtung ist in einem Zuge geplant, im Anschluss daran soll das bestehende Krankenhaus komplett geräumt und der Neubau bezogen werden.
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Für den Anschluss an den Neubau müssen die bestehenden Versorgungsleitungen des Bestandsgebäudes temporär überbrückt werden.
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Die Planungsleistungen werden in parallelen Vergabeverfahren beauftragt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) liegen bei etwa [Betrag gelöscht] EUR brutto. Bezüglich der medizinischen Geräte wird eine Kappungsgrenze bei [Betrag gelöscht] EUR netto je Gerät hinsichtlich der anrechenbaren Kosten festgelegt. Das lose Gerät der Medizintechnik (KG 612 gemäß DIN 276-1:2008-12) wird allein den anrechenbaren Kosten des Medizintechnikplaners zugerechnet. Im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräumen werden diese Kosten nicht berücksichtigt. Die Kostengruppen 210 und 611 sind bei den anrechenbaren Kosten des Objektplaners umfassend berücksichtigt, da dieser auf die Planung und Überwachung der Ausführung dieser Kosten zuständig ist. Die Maßnahme wird gefördert, die Kosten sind damit einzuhalten.
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Die Auftragsvergabe findet voraussichtlich im Sommer diesen Jahres statt. Heuer sind jedoch aus haushalterischen Gründen keine gravierenden Planungsleistungen mehr zu erbringen. Das gesamte Planungsteam soll sich im Lauf dieses Jahres zusammenfinden. Im Januar 2023, also sofort ab 07.01., ist konkret mit der Planung zu beginnen und diese stark voranzutreiben. Der Baubeginn soll am 01.08.2024 stattfinden, die Fertigstellung der Baumaßnahme soll bis September 2027 erfolgen.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen der gesamten Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, § 51 i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1) sowie die Besonderen Leistungen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz sowie die ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2021 vergeben.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
Stufe 2: Leistungsphase 5
Stufe 3: Leistungsphase 6
Planungsbeginn für die Maßnahme ab Januar 2023, Baubeginn ist ab August 2024 vorgesehen.
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Geplanter Termin für die Fertigstellung ist September 2027.
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Vor-Ort-Termine ausschließlich unter Einhaltung der 2G+ Regel.
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Den Vergabeunterlagen ist eine Geheimhaltungserklärung beigefügt. Wenn diese Erklärung isoliert vorab über die Kommunikation im Projektraum eingereicht wird (NUR diese Geheimhaltungserklärung, nicht der gesamte Teilnahmeantrag!!!) werden dem Bewerber die Unterlagen bereits in laufender Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt; bei Abgabe der Verschwiegenheitserklärung mit Abgabe des Teilnahmeantrags über das Bietertool sodann spätestens in Stufe 2 des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt zeitnah eine erneute Veröffentlichung dieser Leistungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRVXZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.