Neubau Studentenwohnheim Pestalozzistr 9 in Bamberg mit 334WE Gewerk: Fliesenarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Pestalozzistr 9 in Bamberg mit 334WE Gewerk: Fliesenarbeiten
eubau Studentenwohnheim Pestalozzistr. 9 in Bamberg mit 334 Wohneinheiten mit 6 Geschossen und jeweils
einem Staffelgeschoss.
Gebäudekenndaten
2 Gebäude (Haus A und B) winkelförmig um einen Innenhof angeordnet, jeweils 6 Vollgeschosse + 1
Staffelgeschoss sowie 1 Kellergeschoss; Teilbereiche von Haus B nur zwei-geschossig; Staffelgeschoss
zurückversetzt; Haus A und B sind durch eine Übergangsbrücke im OG verbunden; BRI: ca. 45900m3.
Grundflächen Gebäude (EG) Haus A: ca: 1424m2, Haus B: Hauptgebäude ca: 576m2, Nebengebäude ca:
205m2 / Verbindungsgang Haus A-B ca: 30m2.
Ausdehnung Gebäude: Gebäudekomplex A max. ca. 75,50 m in der Länge x ca.11,60 m in der Breite;
Gebäudekomplex B max. ca. 36,00 m in der Länge x ca. 15,60 m. Gebäudeoberkante: bis ca. +18,20m (6.OG)
und bis ca. +21,9m (Staffelgeschoss) über umgebenden Gelände, innerstädtische Baustelle mit beengten
Verhältnissen
96052 Bamberg
Estrichbeläge im Gefälle:
- ca. 760 m2 Gefälleestrich (1-seitig) - Bad (335 Stück)
- ca. 325 m2 Gefälleestrich (4-seitig) - Dusche (335 Stück)
Fliesenarbeiten
- ca. 3.175 m2 Keramischer Wandfliesenbelag 30 x 60 cm
- ca. 1.610 m2 Bodenfliesenbelag 60 x 60 cm
- ca. 325 m2 Bodenfliesenbelag 5 x 5 cm
- ca. 825 m Sockelfliese 10 x 60 cm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopien folgender Bescheinigungen bzw. Nachweise:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK).
2) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter 1. bis 2. geforderten Bescheinigungen und
Nachweise am Tag des Eröffnungstermins
Nicht älter als ein Jahr sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen
nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben, es sei denn,
die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248160
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, vergleichbar sind Aufträge für das Gewerk Fliesenarbeiten mit einem Nettoauftragswert von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018,
2019 und 2020.
Mind. 3 vergleichbare Referenzen
Als Mindestanforderung für das Gewerk Fliesenarbeiten gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 15
Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
er Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/ oder
notwendigen Änderungen an den
Vergabeunterlagen nur informiert werden können,wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse
beim Auftraggeber registriert haben.
Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-
eservices.de registrieren zu lassen.Soweit
eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.Nicht
registrierte Bewerber sind selber dafür
verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der
vollständigen und lesbaren
Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber
Annahme von Bieteranfragen bis einschließlich: 08.07.2022, 10:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße
gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160
Abs. 3 GWB bleiben unberührt.