Freiham WA 15, Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 153 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 15, Elektroarbeiten
Drei 5-7 geschossige Wohnbebauungen in Stahlbetonskelettbauweise mit ca. 9.700 m2 Geschossfläche, ca. 7.000 m2 Wohnfläche und insgesamt 115 Wohnungen, einschl. gemeinsamer 1-geschossiger Tiefgarage mit 61 Stellplätzen und Keller.
Freiham WA 15 München
ca. 25 Zählerschränke
ca. 130 Elektroverteiler
ca. 5.500 m Hauptleitungen
ca. 60 km Installationskabel
ca. 6.500 Installationsgeräte
ca. 500 Leuchten, Türsprechanlage mit ca. 120 Endstellen
ca. 35 km Fernmeldeleitungen
ca. 120 Multimediaverteiler 4reihig
ca. 900 Fernmeldeanschlüsse, 1 Brandmeldezentrale mit Sensorkabel
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 11.07.2022 und dem 27.08.2022 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 698 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauauftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRVH2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).