Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF20 Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-anw-22-094
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterammergau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82497
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF20
Beschaffung eine Löschgruppenfahrzeuges LF20 nach DIN 14530,
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgende Losen oder Losgruppen zu vergeben: Lose 1 - 3 als Gesamtfahrzeug
Fahrgestell
Gemeinde Unterammergau
Dorfstraße 23
82497 Unterammergau
Löschgruppenfahrzeug LF 20 gemäß DIN 14530-11
Die optionale Fahrerschulung wird je nach Haushaltslage und Personalstärke in Anspruch genommen.
Aufbau
Gemeinde Unterammergau
Dorfstraße 23
82497 Unterammergau
Gerätekofferaufbau LF 20, Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau
Beladung
Gemeinde Unterammergau
Dorfstraße 23
82497 Unterammergau
Lieferung Beladungsteile für Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14502 und Zusatzbeladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.1.1 Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer)
III.1.1.2 Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.3 Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.4 Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.5 Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für
Nachunternehmer
III.1.1.6 Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für
Nachunternehmer.
Für Los 2:
III.1.2.1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Für Los 1, 2 und 3
III.1.2.2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
zu III.1.2.1)
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR
zu III.1.2.2)
für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
III.1.3.1. Für Los 2:
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Eigenerklärung darüber, dass in mindestens 5 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht worden sind. Unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (mind. [Betrag gelöscht] EUR netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
III.1.3.2) Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen
III.1.3.3) Beifügen von Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen und Auskünfte können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform bis zum 07.07.2022 um 16:00 Uhr gestellt werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9