Gesamtbeschaffungsmaßnahme x86 Serverhardware 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 102b_6
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtbeschaffungsmaßnahme x86 Serverhardware 2022
Gesamtbeschaffungsmaßnahme x86 Serverhardware 2022 für die Stadt Kaufbeuren.
Austausch bzw. Neubeschaffung von zentraler Serverhardware mit Lieferung von 20 Servern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung Masernschutzgesetz,
— 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.""
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)."
"Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)."
"Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— 2 vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Produktdatenblätter,
— Informationen zu den angebotenen Hardware Komponenten gemäß Leistungsverzeichnis,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
"Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]