FIB-SEM EDX Referenznummer der Bekanntmachung: 017/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcf.tum.de/emf/home/
Abschnitt II: Gegenstand
FIB-SEM EDX
FIB-SEM (Focused Ion Beam Scanning Electron Microscope) mit EDX (Energy Dispersive X-ray)
Technische Universität München - Munich Institute of Biomedical Engineering Boltzmannstr. 11 85748 Garching b. München
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines FIB-SEM (Focused Ion Beam Scanning Electron Microscope) mit EDX (Energy Dispersive X-ray) für die neu geschaffene EM-Facility des Auftraggebers (nachfolgend: TUM). Die Leistungen umfassen zusätzlich alle zum Betrieb notwendigen Komponenten wie Chiller, Kompressoren sowie die zum reibungslosen Gerätebetrieb notwendige und geeignete schwingungsentkoppelte Lagerung bzw. aktive Schwingungskompensation und Magnetfeldkompensation sowie Serviceleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsgesetz
5.) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eigenerklärungen über mindestens drei (3) vergleichbare (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Elektronenmikroskop) Referenzen des Bieters aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.).
Eigenerklärungen über mindestens drei (3) vergleichbare (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Elektronenmikroskop) Referenzen des Bieters aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R8W7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.