Gerätewagen Gefahrgut GW-G
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 6 75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-kitzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Gefahrgut GW-G
Lieferung eines Gerätewagens Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12 und DIN EN 1846
Fahrgestell für einen GW-G
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Straßenfahrgestelles zum Aufbau eines Gerätewagens Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12
Aufbau und Beladung für einen GW-G
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Gerätewagen Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für einen GW-G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mantruckandbus.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau und Beladung für einen GW-G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ziegler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.