Streusalz Rahmenvereinbarung für die Saisons 2022 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-anw-22-059
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Streusalz Rahmenvereinbarung für die Saisons 2022 bis 2024
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmengen:
Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Steinsalz
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmengen:
Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Siedesalz
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmengen:
Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Steinsalz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Siedesalz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9