Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Beseitigung von Ölspuren und vergleichbaren Betriebsstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: T60148722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Beseitigung von Ölspuren und vergleichbaren Betriebsstoffen
Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet der
Landeshauptstadt München
Öffentliche Verkehrsflächen im Stadtgebiet
Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet der
Landeshauptstadt München
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten, mit der einmaligen Option auf Verlängerung mit beiderseitigem Einverständnis um bis zu 12 Monate.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=226937
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=226937
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=226937
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Vorlage mit dem Angebot:
- Eignungsnachweis für die Reinigungsmaschinen (z. B. Gütezeichen LK M nach RAL-GZ 899 oder gleichwertig)
- Ressourcenbeschreibung
- Fachkundenachweis Betriebsbeauftragter Abfall
- Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Weg Entsorgung / Abfallverzeichnis
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2.Quartal 2023
Hinweis zur Vorgabe unter Ziffer 1.6 b) der Leistungsbeschreibung, wonach ein Reinigungsbeginn innerhalb von max. 90 Minuten nach der Beauftragung zu gewährleisten ist:
Beträgt die reine Anfahrtszeit vom angegebenen Betriebsstützpunkt zu einem der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1.6 b) genannten Zielpunkte (siehe dort) länger als 75 Minuten, ist realistischerweise ein rechtzeitiger Reinigungsbeginn max. 90 Minuten nach der Alarmierung/Beauftragung nicht zu erwarten (unter Berücksichtigung von Alarmierungsrüstzeiten (= Zeit ab Alarmierung/Beauftragung des AN durch den AG bis zum Zeitpunkt, an dem sich das Einsatzpersonal abfahrbereit im Einsatzfahrzeug befindet) sowie zeitlichen Unwägbarkeiten bspw. durch Störungen im Straßenverkehr).
Der Aufraggeber wird daher im Rahmen der Angebotsprüfung zu den Anfahrtszeiten eine Plausibilitätsprüfung durchführen (vgl. zu den Details die Ausführungen unter Ziffer "1.6 b) – Personal und Betriebsstützpunkt“ der Leistungsbeschreibung).
Beträgt die reine Anfahrtszeit von dem vom Bieter angegebenen Betriebsstützpunkt zu einem der in der Leistungsbeschreibung genannten Zielpunkte länger als 75 Minuten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.