Reinigungsleistungen für SGM inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: Reinigung2022-Ma
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgm-muc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für SGM inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial
Reinigungsleistungen für die Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH (SGM) in Terminal 1, Terminal 2 und im Satelliten des Flughafens München inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchführung von Reinigungsleistungen in den Räumlichkeiten der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH (SGM) in Terminal 1, Terminal 2 und im Satelliten des Flughafens München inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial (sh. Ziffer I. der Vergabeunterlagen).
Die Leistung ist hauptsächlich im nichtöffentlichen Bereich des Flughafens München zu erbringen; das eingesetzte Personal benötigt eine Zutrittsberechtigung inkl. Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulung nach LuftSiG, ggf. Vorfeldführerschein u.a. (sh. Ziffer I.III Punkt 8 und Punkt 9 der Vergabeunterlagen).
zweimalige Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils zwei Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen ist der Eignungsnachweis mittels Eigenerklärung per Vordruck in den Vergabeunterlagen, die Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit, ggf. die Bietergemeinschaftserklärung nach Ziffer II. Punkt 8 der Vergabeunterlagen und von jedem Einzelmitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise, Angaben und Erklärungen nach Ziffer V. der Vergabeunterlagen (Sonstige Anlagen / ANGEBOT).
Bei Eignungsleihe Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit den maßgeblichen Nachweisen/Erklärungen; Eignungsnachweise bei Einsatz Dritter.
Nach separater Aufforderung (‚engere Wahl‘) ist einzureichen:
- Handelsregister-Eintrag oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als drei Monate)
- Eintrag in die Handwerksrolle bzw. Innungs-/IHK-Eintrag bzw. eine vergleichbare Bescheinigung von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben (nicht älter als drei Monate)
- Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.)
- Nachweis über steuerliche Unbedenklichkeit (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über pflichtgemäße Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als sechs Monate)
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (im Original und nicht älter als drei Monate)
- bei Bietergemeinschaften von jedem Einzelmitglied die Eignungsnachweise nach Ziffer II. Punkt 5 der Vergabeunterlagen
Näheres sh. Vergabeunterlagen Ziffer II. Punkte 5 und 8.
Durch Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise werden alternativ zugelassen.
Mit dem Angebot einzureichen ist die Erklärung zum Bezug zu Russland gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576, in der Eigenerklärung sind Angaben zu den Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Bei Eignungsleihe Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit den maßgeblichen Nachweisen/Erklärungen; Eignungsnachweise bei Einsatz Dritter.
Nach separater Aufforderung (‚engere Wahl‘) ist einzureichen:
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2,5 Mio. Euro jeweils für Personen- und Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Versicherungsfall für Verlust von Schlüsseln, Codekarten u.ä.) bzw. von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU
Näheres sh. Vergabeunterlagen Ziffer II. Punkte 5 und 8.
Durch Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise werden alternativ zugelassen.
Mit dem Angebot einzureichen ist das Beiblatt „Angaben des Bieters zu Ziffer II. Punkt 5.2 der Vergabeunterlagen“ mit Angaben zu seinem Unternehmensprofil, seinem Konzept zur Auftragsdurchführung mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsqualität, seinem für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personal, der Anzahl der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter zzgl. Angabe der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter inkl. Bestätigung, dass das einzusetzende Personal zur Zeit der Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen wird sowie Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre (Projektbeschreibungen).
In der Eigenerklärung Benennung von Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre.
Bei Eignungsleihe Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit den maßgeblichen Nachweisen/Erklärungen; Eignungsnachweise bei Einsatz Dritter.
Näheres sh. Vergabeunterlagen Ziffer II. Punkte 5 und 8.
Durch Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise werden alternativ zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Verpflichtung zur Ortsbegehung (Einzeltermin, KW 28 und 29/2022, Dauer ca. 8:00 bis 16:00 Uhr, Näheres sh. Ziffer II. Punkt 4 der Vergabeunterlagen)
- Erfordernis einer Gestattung/Konzession durch die Flughafen München GmbH (Näheres sh. Ziffer I.III Punkt 4 der Vergabeunterlagen)
- Fragen in der Phase der Angebotserstellung ausschließlich in Textform bis spätestens 05.08.2022, 10:00 Uhr (Ortszeit am Erfüllungsort)
- Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei und ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe erhältlich. Eine Registrierung der Bieter ist nicht vorgeschrieben, jedoch sind die Bieter selbst dafür verantwortlich, über den aktuellen Stand der Unterlagen informiert zu sein. Die Registrierung wird daher empfohlen, damit die ausschreibende Stelle Informationen oder Änderungen übermitteln kann.
- Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe möglich. Der ‚Projekt-Safe‘ der Vergabeplattform ist ein gesicherter Speicherbereich des Portals und ein nach außen vollständig geschütztes System; elektronische Angebote sind vor unberechtigtem, fremdem Zugriff geschützt. Für die Teilnahme am Verfahren wird ein internetfähiges Gerät (bspw. Computer, Tablet oder Smartphone) mit Webbrowser in aktueller Version sowie ein Internetzugang benötigt. Unter https://service.deutsche-evergabe.de/kb/a3/welche-technischen-voraussetzungen-werden-empfohlen.aspx empfiehlt die Deutsche eVergabe zur Nutzung des Vergabeportals folgende Einstellungen: „JavaScript muss aktiviert sein, Cookies müssen erlaubt sein (insbesondere Sitzungscookies), Pop-ups müssen erlaubt sein (insbesondere für die Nutzung des Angebotsassistenten)“.
- Anzubieten sind ausschließlich Leistungen der ausgeschriebenen Art und Qualität.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen von Verstößen gegen die Vergabevorschriften sind innerhalb von zehn Kalendertagen entsprechend den in § 160 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) genannten Fristen an das Zentrale Sachgebiet Beschaffungs- und Vergabewesen der SGM zu richten. Von dort wird in Textform mitgeteilt, ob der Rüge abgeholfen wird.
Wird der Rüge nicht abgeholfen, ist innerhalb von 15 Kalendertagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) nach Zugang der Mitteilung ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München - sh. Ziffer II. Punkt 17.2 der Vergabeunterlagen) zulässig.
Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist innerhalb einer Beschwerdefrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht München, Vergabesenat, zulässig. Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat.