Full-Service-Rahmenvereinbarung für Ascom-Personennotrufsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Full-Service-Rahmenvereinbarung für Ascom-Personennotrufsysteme
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung einer Full-Service-Rahmenvereinbarung für die an den Standorten Ansbach, Erlangen, Engelthal und Fürth bereits installierten Ascom-Personennotrufsysteme des Auftraggebers.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Full-Service-Rahmenvereinbarung (Service und Nachkauf) für die an den Standorten Ansbach, Erlangen, Engelthal und Fürth bereits installierten Ascom - Personennotrufsysteme und damit einhergehend die Schaffung einer einheitlichen Vertragsvereinbarung (Full-Service-Rahmenvertrag) mit einem definierten Leistungsbeginn (Datum 01.09.2022 für die Standorte Erlangen, Erlangen Gebäude M, Fürth, Ansbach mit Haus 16 und Haus 17 und Ansbach Haus 17 Erweiterung) und -ende (30.09.2026, alle Standorte) für alle jetzigen bzw. während der Vertragslaufzeit noch zu errichtenden Standorte. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I.• Erkl des Bewerbers (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, dann Angabe von Nr/Register,
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine
Zuschlagserteilung ergeben.
4. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer BI/MB.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
6. Scientology-Schutzerklärung
• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Angabe der für die Auftragsausführung zuständen Niederlassung, Anschrift Hauptsitz, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle Rückfragen der Vergabestelle an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
• Bei Bewerbergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe
eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
• Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben. Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2019-2021, eigener Umsatz allgemein (netto, ohne Umsatzsteuer); nur Bieter allein, Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzeln; Angaben bezogen auf das Gesamtunternehmen, nicht lediglich Niederlassung die den Auftrag ausführt, jedoch nur auf die juristische Personen bezogen, die sich bewirbt; nicht Gesamtkonzern, wenn sich nur Konzerngesellschaft bewirbt; Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.3 erf Angaben. Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
I.• Angabe von idealerweise mindestens Referenzen, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten) vergleichbar sind; soweit notwendig ist die Vergleichbarkeit zu erläutern. Die Referenzen müssen aktuell sein, also in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen betreffen. Zu jeder Referenz Angabe Referenzauftraggeber, Umsatz mit dem Auftrag und Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter), Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bewerbers, Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bewerber unter "Bemerkungen" nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweise auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen.
• Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich fest angestellten Beschäftigten (gesamt) für die Jahre 2019-2021; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
• Erklärung zu Unterauftragnehmer und Einreichung entsprechender Erklärung und ggf. Nachweise, wonach BI/BG erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärung und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.
Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird. Sofern in den wesentlichen Elementen des im Rahmen des Vergabeverfahrens zu schließenden Vertrags keine anderweitigen Regelungen vorgesehen sind, gelten für die Leistungserbringung die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) sowie dazu ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB sowie des Werkvertragsrechts gem. §§ 631 ff. BGB. Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Auftraggeber ist eine belastbare Schätzung der Gesamtmengen des Auftrags nicht möglich, da es sich vorliegend um eine Full-Service-Rahmenvereinbarung handelt, deren Abrufmengen von nicht durch den Auftraggeber beeinflussbaren Faktoren (Servicebedarf, Ausfallwahrscheinlichkeit, etc.) abhängt.
Hinsichtlich einer groben, für den Auftraggeber unverbindlichen Schätzung, wird auf das Dokument "Geschätzte Abrufmengen" verwiesen und folgende, theoretische Abrufmengen für die Nachkäufe genannt (Schätzung basierend auf Daten der vergangenen drei Jahre; tatsächlicher Bedarf kann variieren; Abrechnung nur nach tatsächlich erbrachter Leistungen):
Standort Ansbach
- Erweiterung um ca. 5 x Handset d43 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen
- Erweiterung um ca. 30 x Handset d81 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen und Erweiterung der Ortung und Alarmmodule
Standort Erlangen
- Erweiterung um ca. 20 x Handset d43 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen
- Erweiterung um ca. 20 x Handset d81 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen und Erweiterung der Ortung und Alarmmodule
Standort Engelthal
- Erweiterung um ca. 5 x Handset d43 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen
- Erweiterung um ca. 5 x Handset d81 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen und Erweiterung der Ortung und Alarmmodule
Standort Fürth
- Erweiterung um ca. 10 x Handset d43 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen
- Erweiterung um ca. 10 x Handset d81 inklusive Ladeschale und der entsprechenden
Lizenzen und Erweiterung der Ortung und Alarmmodule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de