Objektplanung Neubau Wohnanlage Gauting, Pötschenerstr. Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 172
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Wohnanlage Gauting, Pötschenerstr.
Auftragsgegenstand sind Leistungen der Objektplanung Gebäude zu den Leistungsphasen 2 – 9 gemäß § 33 ff HOAI.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gebäudeplanung für Neubau einer barrierefreien Wohnanlage mit mind. 75 Wohnungen. Die weitere Beschreibung der Leistungen sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Gefördert nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (KommWFB) in Bayern. Auftragsgegenstand sind Leistungen der Objektplanung Gebäude zu den Leistungsphasen 2 – 9 gemäß § 33 HOAI. Das zu beplanende Grundstück liegt in der Gemarkung Gauting, Teilflächen aus Flur-Nr. 450, 451 und 454/1 mit insgesamt ca. 7200 qm Fläche. Auf Grundlage der erarbeiteten Planungsergebnisse wird die Gemeinde die Bauleitplanung durchführen. Auf die intensive Abstimmung im Rahmen der Entwurfsplanung mit den Zielsetzungen Gemeinde wird besonders hingewiesen. Die weiteren Projektziele sind Anlage 3 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter, die an natürliche Person gestellten Anforderungen nach Ziffer 1. erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die an die natürliche Person nach Ziffer 1. und 2. gestellten Anforderungen erfüllen.
4. Nachweis über die Berufszulassung und die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO des Projektleiters.
Siehe Angaben unter III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Der Bewerbungsbogen ist Teil der Beschaffungsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden. Der Bewerbungsbogen ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen und in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Bewerber können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bewerbergemeinschaften sollen zusammen nur die im Bewerbungsbogen genannte, maximal zulässige Anzahl von Referenzprojekten angeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern, die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und die Bewerberzahl ist nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen. Folgende Angaben sind zu machen:
1. Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristische Personen
3. Erklärung, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. In diesem Fall ist mit der Bewerbung eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers vorzulegen.
4. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
5. Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen
6. Nachweis der beruflichen Befähigung des Büroinhabers gem. § 122 GWB
7. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Teilnahmeantrag)
8. Erklärung zur Eignungsleihe (siehe Teilnahmeantrag)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.