Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule) Referenznummer der Bekanntmachung: 113/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 1 (Linie 1 und 2)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 1 (Linie 1 und 2): Mo-Do 98 km, Fr 82 km; Linie 1: 1 Bus mit min. 8 Sitzplätzen, Linie 2: 1 Bus mit min. 8 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Der Auftrag kann im beiderseitigen Einverständnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 2 (Linie 4):
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 2: (Linie 4): Mo-Do 86 km, Fr. 72 km; Morgen u. Mittag 2 Busse mit jeweils min. 46 Sitzplätzen, Nachmittag 1 Bus mit min. 29 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Der Auftrag kann im beiderseitigen Einverständnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 3 (Linie 5)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 3 (Linie 5): Mo-Do 67 km, Fr 57 km; 1 Bus mit min. 14 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Der Auftrag kann im beiderseitigen Einverständnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 4 (Linie 6)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 4 (Linie 6) Mo-Do 41 km, Fr 18 km; Morgen u. Mittag 1 Bus mit min. 46 Sitzplätzen, Nachmittag 1 Bus mit min. 23 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Der Auftrag kann im beiderseitigen Einverständnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 5 (Linie 7)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 5 (Linie 7): Mo-Fr 56 km; 1 Bus mit min. 46 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Der Auftrag kann im beiderseitigen Einverständnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, welche über die für die Durchführung der gewerblichen Personenbeförderung (hier: Schülerbeförderung) maßgebliche Sach- und Fachkunde verfügen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Erklärung über den Jaresumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (vergleichbare Beförderungsdienstleistungen) (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners),
- Angaben der technischen Fachkräfte (hier Fahrzeugführer), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden,
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind,
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Angabe der einzusetzenden Fahrzeuge)
Ausstattung und Geräte (KOM und Pkw):
Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden", Vom 14. Juli 2005; AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, Bekanntgemacht am 15. August 2005; VkBl. S 604, inkl. Anlage "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern".
Anforderungen an technische Fachkräfte (Fahrzeugführer):
Der Unternehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer von Omnibussen und von Kleinbussen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 15 d bis f StVZO) besitzen. Mit Zustimmung des Schulaufwands-/Aufgabenträgers kann der Unternehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 15 d bis f StVZO) nicht besitzen, wenn der Einsatz aushilfsweise und für die Dauer von nicht mehr als 4 Wochen im Schuljahr erfolgt und die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet und dürfen das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben;
- sie müssen ihre geistige und körperliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis oder das Zeugnis eines hauptamtlich angestellten Betriebsarztes oder das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle nachweisen;
- sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse 2 oder der Klasse 3 geführt haben;
- sie müssen durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe leisten können;
- sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein;
- sie müssen jeweils nach Ablauf von drei Jahren hinsichtlich ihrer ge-sundheitlichen Eignung überprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrer § 9 BOKraft (Verhalten bei Krankheit) einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers; Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
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Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRV9E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.