Niederschwellige soziale Betreuungsdienstleistungen im Ankunftszentrum Oberbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederschwellige soziale Betreuungsdienstleistungen im Ankunftszentrum Oberbayern
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb des Ankunftszentrums in München.
Der Auftragnehmer übernimmt die niederschwelligen sozialen Betreuungsdienstleistungen der im Ankunftszentrum untergebrachten Asylbewerber gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses. Der Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers umfasst die Betreuung, Beratung und Begleitung von Asylsuchenden und Flüchtlingen innerhalb des Ankunftszentrums unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und gesundheitlich beeinträchtigten Personen.
Leistungsort ist das Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14, 80939 München und die sog. Überlaufeinrichtung in der Maria-Goeppert-Mayer-Str. 21, 80939 München.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb des Ankunftszentrums in München.
Der Auftragnehmer übernimmt die niederschwelligen sozialen Betreuungsdienstleistungen der im Ankunftszentrum untergebrachten Asylbewerber gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses. Der Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers umfasst die Betreuung, Beratung und Begleitung von Asylsuchenden und Flüchtlingen innerhalb des Ankunftszentrums unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und gesundheitlich beeinträchtigten Personen.
Leistungsort ist das Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14, 80939 München und die sog. Überlaufeinrichtung in der Maria-Goeppert-Mayer-Str. 21, 80939 München.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist der 01.10.2022.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.09.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet,
aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz iHv [Betrag gelöscht] Euro jeweils in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschaden in Höhe von mindestens: 3.000.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
Sachschäden in Höhe von mindestens: 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
Vermögenschäden in Höhe von mindestens: 250.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
Abhandenkommen verwahrter Sachen von mindestens: 250.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert),
Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern etc. in Höhe von mindestens: 250.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Bearbeitungsschäden jeweils in Höhe von mindestens: 250.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
(Unternehmens-)Referenzen i. S. v. § 46 Abs. 3 Nr. 1 der Vergabeverordnung (VgV):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens drei vergleichbare Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, wobei diese jeweils nicht älter als 3 Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) sein dürfen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages (netto),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Mindestens eine Referenz mit der jeweiligen Leistungserbringung muss für einen öffentlichen Auftraggeber in einer Asyleinrichtung mit mindestens 120 Personen erbracht worden sein.
- Mindestens eine Referenz mit der jeweiligen Leistungserbringung muss jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einer Asyleinrichtung mindestens über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten erbracht worden sein.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob Ihre jeweilige Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.
Es ist nur die oben genannte Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sollen die Referenzen mittels Liste mit mindestens folgendem Inhalt eingereicht und nachgewiesen werden:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers (inkl. Telefonnummer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigung:
Für eine Objektbesichtigung können der Bieter innerhalb des folgenden Zeitraums Termine vereinbaren:
Montag, den 21.06.2022 bis Freitag, den 01.07.2022.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bis spätestens Dienstag, den 28.06.2022 über die Bieterkommunikation der e-Vergabe-Plattform.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
- Vorname,
- Nachname,
- Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.).
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent. Für die Besichtigungen gelten folgende Hygienevorschriften:
- min. 2m Abstand;
- Tragen einer FFP2 Maske auf dem gesamten Gelände;
- Hände vor dem Betreten der Unterkunft desinfizieren.
Die Objektbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort. Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden. Sämtliche Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Objektbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über die Bieterkommunikation der e-Vergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern sowie ggfs. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§
134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).