Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Kelheim mit Impfaußenstellen, Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie Bereitstellung von Impfbussen
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Kelheim mit Impfaußenstellen, Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie Bereitstellung von Impfbussen
Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Kelheim mit Impfaußenstellen, Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie Bereitstellung von Impfbussen
Kelheim
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigt im Auftrag des Freistaates Bayern die Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums mit Impfaußenstellen, der Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie der Bereitstellung von Impfbussen im Landkreis Kelheim zu vergeben.
Für den Betrieb des Impfzentrum sowie der Impfaußenstellen werden durch das Landratsamt Kelheim die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat nach dem derzeitigen Planungsstand den Impfbetrieb im Impfzentrum in Kelheim sicherzustellen, ggf. bis zu zwei Impfaußenstellen zu betreiben, bis zu zwei Impfbusse einzusetzen, sowie den Einsatz von mobilen Impfteams zu koordinieren. Das Impfzentrum in Kelheim soll ab dem 01.09.2022 dienstags bis samstags von 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Eine Impfkapazität in der Spitze bis zu 4.200 Impfungen wöchentlich ist sicherzustellen.
Im Impfbus sollen im Regelfall Montags bis Donnerstags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr Impfungen durchgeführt werden. Der Impfbus wird durch mobile Teams, die bereits gesondert durch den Auftraggeber beauftragt wurden, besetzt. Der Auftragnehmer stellt den Impfbus bereit und sorgt für die Einsatzbereitschaft, u. a. durch eine autarken Stromversorgung an verschiedenen Orten des Landkreises Kelheim.
Je nach Entwicklung der Pandemie, rechtlicher bzw. behördlicher Vorgaben und des Impfbedarfs behält sich der Auftraggeber die Ziehung von Optionen vor, sowohl für die Aufstockung als auch die Reduktion der Impfstellen, der Öffnungstage, der Öffnungszeiten, der Impfkapazitäten, der Anzahl der Impfbusse sowie der Betriebstage und der Einsatzzeiten der Impfbusse.
Detaillierte Informationen zum Auftragsumfang sind den zum kostenfreien Abruf bereitgestellten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlussgründe, Eignungskriterien und geforderte Nachweise:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind (§ 122 GWB).
Bezüglich der Ausschlussgründe sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
•Eigenerklärung bezüglich einer Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
•Eigenerklärung bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidation
Zudem ist mit Angebotsabgabe eine Erklärung mittels Formular L 127 durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, dass kein Russlandbezug besteht.
Bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Bezüglich der Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Bezüglich der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen
Bei Bietergemeinschaften sind zudem zusätzlich zu o.g. Unterlagen bereits mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formblatt L 234: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
-dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei einer Unterauftragsvergabe hat der Bieter zudem zusätzlich zu o.g. Unterlagen folgende Unterlagen bereits mit dem Angebot einzureichen:
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern gemäß Formblatt L 235: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages eines anderen Unternehmens zu bedienen, muss er bereits bei Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ und L 235 „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“ bezeichnen.
Zudem sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die Unterauftragnehmer zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung durch die Unterauftragnehmer mittels Formblatt L 124 zu erklären und ggf. durch weitere Dokumente nachzuweisen. Zudem ist das Formblatt L 127 auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236 „Verpflichtungserklärung“) durch den Unterauftragnehmer abzugeben, mit den erforderlichen Kapazitäten für den zu vergebenden Auftrag zur Verfügung zu stehen.
Ein Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft gilt als geeignet wenn:
•alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben geleistet wurden
•Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Kein Russlandbezug besteht
•Mit Vertragsschluss, spätestens bei Leistungsbeginn für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachgewiesen wird: Personenschäden 2.000.000 €, Sachschäden 100.000€, Vermögensschäden 50.000€
•Mindestens ein (1) Referenzprojekt über früher ausgeführte Dienstleistungen (Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums) im Referenzzeitraum vom 01.12.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachgewiesen werden kann
Ein Unterauftragnehmer gilt als geeignet wenn:
•Alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben geleistet wurden
•Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Kein Russlandbezug besteht
•Darüber hinaus gelten generell für eignungsverleihende Unterauftragnehmer dieselben Eignungsanforderungen wie für die Bieter. Jedoch muss die Eignung im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nur bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe vorliegen und im Formular L 124 erklärt werden.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die die Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Zur Darlegung der Eignung sind ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise einzureichen:
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
•Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eintrag in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
•Nachweis Versicherungsschutz; der Nachweis ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
Höhe der Personalkosten:
Die Höhe der Personalkosten des Auftragnehmers für medizinische Leistungen ist auf die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und dem Freistaat Bayern über die Durchführung der Abrechnung im Rahmen von Impfungen gegen COVID-19 vom 4. Dezember 2020 (Abrechnungsvereinbarung-Impfzentren) festgelegten Sätze begrenzt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt dieser Angebotsaufforderung geltende Fassung der Abrechnungsvereinbarung-Impfzentren. Dem Preisblatt ist eine Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten sowie eine detaillierte Aufstellung des Personaleinsatzes beizufügen. Die Aufstellung muss zudem Angaben zu den Vergütungssätzen von Ärzten sowie von med. Assistenzpersonal enthalten.
Qualifikation der ärztlichen Leitung:
Anders als bei rein koordinierenden und organisatorischen Aufgaben ist für die Übernahme der ärztlichen Leitung in einem Corona-Impfzentrum die Zulassung zum ärztlichen Beruf notwendig. Dies ergibt sich aus der mit der Leitung verbundenen Verantwortung für die dort vorzunehmenden medizinischen Eingriffe, die erforderliche Aufklärung und die eventuelle Notwendigkeit eines ärztlichen Handelns bei bedenklichen körperlichen Reaktionen während oder nach der Impfung. Die Qualifikation als (approbierter) Tierarzt bzw. Amtstierarzt reicht nicht aus. Auch berufsrechtlich wäre der Kollege mangels Mitgliedschaft in der Landesärztekammer nicht ausreichend abgesichert. Zudem kann die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit ohne ausreichende Berufszulassung eine strafrechtliche Vorwerfbarkeit begründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.