Lieferung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen für die SWM-Betriebsflotte (verschiedene Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: SFR-220512-006
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen für die SWM-Betriebsflotte (verschiedene Lose)
München
Lieferung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge für die SWM-Betriebsflotte (verschiedene Lose), inkl. Werkstattinfrastruktur (z.B. Diagnose- und Informationssysteme) für den SWM-eigenen Werkstattbetrieb sowie die Lieferung von Originalersatzteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das antragstellende Unternehmen muss
(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine
Verbindlichkeiten zu erfüllen;
(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung
ordnungsgemäß erfüllt ist;
(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
(1f) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
Das antragstellende Unternehmen muss
(2) über eine ausreichende Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen,
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(2a) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist;
(2b) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(2c) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2d) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3a) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, einen Fahrzeug-Umsatz von min. 200 Fahrzeuge pro Jahr hatten und deren Fertigstellungszeitpunkt im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder in den letzten drei vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Es ist mindestens eine Referenz einzugeben. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Projektzeitraum und Auftragswert (netto in EUR) pro Jahr;
(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal);
zu (3)
(3c) Beschreibungen, Bestätigungen und Angaben zu den jeweiligen Modellen der entsprechendenFahrzeugklassen und Antriebskonzepte, teilweise unter der Einhaltung von Min.- und Max.-Vorgaben (gem.Onlinefragebogen), z. B. Ausstattung, Ausstoß, Wartung- und Verschleiß-Kosten, Restwerte;
(3d) Zusicherung von min. drei Servicestützpunkte/Niederlassungen im Stadtgebiet München, die die Auslieferung der Neufahrzeuge und Ersatzteile sowie bei Bedarf sämtliche Reparaturarbeiten in eigenen Werkstätten vornehmen können;
(3e) Zusicherung der Fähigkeit die Bestellabwicklung und -abrechnung der Neufahrzeuge und Ersatzteile auf elektronischem Wege (Gutschriftsverfahren) durchzuführen;
(3f) Anerkennung der SWM-eigenen Werkstatt als Regie-Betrieb;
(3g) Bestätigung über die Belieferung von Original-Ersatzteilen (2 x täglich) sowie die Bereitstellung von Mietwagen;
zu (3)
(3h)Zusicherung der Möglichkeit der Belieferung von notwendigen Spezialwerkzeugen und Reparaturleitfäden sowie die kostenlose Übergabe von Unterlagen zur Ermittlung des Fahrzeugrestwertes (Restwerttabelle) sowie Kalkulationsdaten für Wartung und Verschleißpauschalen;
(3i) Bestätigung über die Diagnosefähigkeit der Fahrzeuge mit den vorhandenen Testsystemen (Universaltester, „Gutmann“);
(3j) Bestätigung je Modell bzgl. Ausstattung mit flexiblen Service (Ölwechsel, Inspektion);
(3k) Erklärungen/Angaben des Unternehmens zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Umweltschutz“, „Recyclingstrategie“, „Compliance“, Entsorgungskonzept u. a.
Detaillierungen zu 1-3: siehe Fragebogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch inTextform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Qualifizierungssystems werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-SFR-220512-006 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Sofern mehrere Lose von dem Qualifizierungssystem umfasst sind, kann die Antragstellung nach Wahl der Unternehmen für ein oder mehrere Lose erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).