Planung Bohrplatz zur Abteufung einer tiefengeothermischen Dublette für das Projekt Wärmeversorgung Gräfelfing
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://geothermie-graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Bohrplatz zur Abteufung einer tiefengeothermischen Dublette für das Projekt Wärmeversorgung Gräfelfing
Es soll eine Tiefengeothermieanlage sowie ein dazugehöriges Fernwärmenetz mit Redundanz- und Spitzenheizwerk geplant werden. Die Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG wird die Genehmigungsplanungen sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“ (dort Modul I: Machbarkeitsstudie) untersuchen und dabei einzelne Teilleistungen dieses Planungsprozesses im Rahmen in mehreren Losen vergeben. Dieses Vergabeverfahren GGK-22-02 umfasst das folgende Los:
- Los: Planung Bohrplatz
Weitere Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Der Auftragnehmer übernimmt die Ausarbeitung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Bohrplatzes auf einem Grundstück mit ca. 26.000m² (Anlage B.1 Lageplan). Es ist ein Sammelbohrplatz geplant, von dem aus 2 Tiefbohrungen niedergebracht werden sollen. In der Planung ist zu berücksichtigen, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Dublette vom selben Bohrplatz abgeteuft werden kann.
Dem Angebot sind folgende Annahmen bzw. Voraussetzungen zu Grunde zu legen
- Berücksichtigung von bis zu 2 Bohranlagen (Abstimmung mit AG und der an der Bohrplanung beteiligten Firmen)
- 2 Bohrkeller
- Flachgründung Bohranlagenfundamente und Bohrkeller sowie der restlichen Bauteile
- Ausführung des inneren Bereichs (Bohrkeller, Bohranlagenfundamente und Maschinenstellfläche) gemäß AwSV bzw. WHG
- Testwasserbecken
- Dichtheitsnachweis für die Bohrkeller, Bohranlagenfundamente und Maschinenstellfläche
Folgende Informationen bzw. Unterlagen werden vom AG als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt bzw. vor Start der Planungstätigkeiten übermittelt:
- Lage- und Höhenplan des geplanten Standortes (dwg)
- Aufstellungspläne der zu berücksichtigenden Bohranlagen (dwg)
- Loadpläne der zu berücksichtigenden Bohranlagen
- Baugrundgutachten mit Angaben zur Gründung und Versickerung
Im Moment liegt noch kein Baugrundgutachten vor, dies soll jedoch demnächst beauftragt werden.
Insbesondere sind folgende Leistungen vom AN im Zuge der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erbringen:
Genehmigungsplanung
o Mitwirkung bei der Erstellung bzw. Erstellung der Unterlagen für die Betriebspläne
o Erstellen der wasserrechtlichen Antragsunterlagen für die Oberflächenentwässerung während der Bohrphase
o Entwässerung
Hydraulische Berechnung der Niederschlagsmengen
Versickerungskonzept
Ausführungsplanung
o Statische Berechnungen
2 Bohrkeller und Bohranlagenfundamente
Regenwasserauffangbecken (innerer Bereich und ggfs. äußerer Bereich)
Testwasserbecken
o Zeichnungen
Übersichts- und Bohrplatzplan inkl. Zufahrt und Parkplätze
Bohranlage (Universalbohrplatz da spezifische Anlage noch nicht feststeht – Berücksichtigung von 2 Anlagen) einschl. des zugehörigen Equipments
Oberflächenbefestigung
Gründungselemente
Grundleitungsplan inkl. Anschlüsse an bestehende Sparten (Strom, Wasser, Abwasser, Lehrrohre, etc. ) mit Schnittdarstellungen
Schal- und Bewehrungsplan
2 Bohrkeller
Bohranlagenfundamente
Regenwasserauffangbecken
Betonplatte / Maschinenstellfläche einschl. weiterer Gründungselemente innerer Bereich
Testwasserbecken
o Ausschreibungsunterlagen Massenermittlung und LV Bohrplatzbau
Erdarbeiten
Oberflächenbefestigung
Grundleitungen
Stahlbetonbau
o Optional: Angaben zur Herstellung einer Aufstellfläche für mobile Speicherbecken
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten sieben vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind nur elektronisch über die Platform Aumass abgegebene Angebote zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).