Errichtung einer Aufbereitungsanlage – Verfahrenstechnische Ausrüstung „NDUO-Anlage“ Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Aufbereitungsanlage – Verfahrenstechnische Ausrüstung „NDUO-Anlage“
Errichtung einer Aufbereitungsanlage – Verfahrenstechnische Ausrüstung „NDUO-Anlage“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Errichtung einer Aufbereitungsanlage – Verfahrenstechnische Ausrüstung „NDUO-Anlage“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das entsprechende Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle, Eigenerklärung ist ausreichend
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ein Mindestumsatz von 2,0 Millionen EUR netto pro Jahr gilt als Mindestanforderung.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde, nicht älter als drei Monate.
- Unterzeichnete Eigenerklärung nach BMWSB
- Unterzeichnete, sowie ausgefüllte Eigenerklärung nach GWB
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von je drei Millionen EUR
- Angaben zur Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren erfolgreich abgeschlossenen Leistungen, in nachprüfbarer Form mit Nennung der Kontaktadressen der Auftraggeber. Mindestkriterium: Es sind mindestens drei Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren zu nennen.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikation, mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Als Mindestanforderungen für die Anzahl und Qualifikation des Personals gelten:
Ein Bauleiter mit Qualifikation Ingenieur, sowie ein Vertreter mit Qualifikation mind. Techniker, drei Anlagenmonteure mit der Anlagentechnik passender Schweißzulassung, sowie zu dem Bau dieser Anlagentechnik geeignete Vertreter
- Aufstellung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags als Mindestanforderung gelten jeweils ein
Kettenzug und Hebezeuge,
Förderzeuge wie Hubwagen und Sackkarren bzw. Schwerlastroller,
RCD-gesicherte Strom-Unterverteilung für Elektrowerkzeuge,
Schlagbohrmaschinen und Schlagschrauber,
Unterstützungs- und Halteeinrichtungen für die vorübergehende sichere Höhenfixierung von Bauteilen,
Geprüfte Leitern und Gerüste,
Drehmomentschlüssel für Flanschschrauben,
Mobile Werkbank für mechanische Bauteilbearbeitungen,
Schweißgerät für Heftungsnähte an nichtrostendem Stahl,
Allgemeines Montagewerkzeug,
Industriesauger und Trennsysteme für sortenreine Entsorgung des Baustellenabfalls
- Qualitätsmanagement, Vorlage einer Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder Eigenerklärung.
- Umweltmanagementsystem, Vorlage einer Zertifizierung gemäß ISO 14001, oder eine Eigenerklärung zu Management für umweltgerechten Arbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.