Elektroanlagen Haus 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SOW-44000-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroanlagen Haus 3
Am südlichen Oberwiesenfeld, in der Nähe des Olympiaparks, entlang der Schwere Reiter Straße, plant die Stadibau ein neues Wohnquartier mit insgesamt ca. 670 Wohnungen für Staatsbedienstete, 3 KITAS und Büros.
Das Bauvorhaben wird in 2 Bauabschnitte unterteilt:
- BA1: Haus 1 und Haus 2, mit ca. 342 Wohnungen, 2 KITAs und Büros
- BA2: Haus 3 und Haus 4, mit ca. 350 Wohnungen, 1 KITA
Für BA2 werden im vorliegenden Verfahren Elektroanlagen ausgeschrieben.
Weitere Erläuterungen dazu unter Punkt II.2.4
München
ca. 178 km Leitungen 3x1,5mm2 - 5x2,5mm2
6 km Steigeleitungen bis 5x16mm2
1,0 km Trassen bis Breite 600mm
71 km Betoninstallationsrohr bis EN 40
1,7 km Blitzschutzableitungen und Fangleitungen
1250 Stk Leuchten als Anbau und Einbauleuchten
12 km Leerrohr bis EN 40
7 km EDV-Verkabelung
130 Stk Videosprechstellen
8 Stk Videoaussenstation Außen
8 Stk RA-Anlagen mit Lüftungsfunktion
1 Stk Hausalarmanlage KiTa
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland